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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

19.09.2008
Unerwünschte Telefonwerbung mit drastischeren Maßnahmen unterbinden

Verbraucherzentrale Sachsen: "Politik soll einen Schritt weitergehen."

"Wir begrüßen, dass sich der Freistaat Sachsen heute im Bundesrat zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung für die so genannte Bestätigungslösung ausgesprochen hat", sagt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. Schließlich sind sich Verbraucherzentralen und Politiker vieler Bundesländer in der Forderung einig, dass Vertragsabschlüsse, die von Unternehmen behauptet werden und im Zuge unerlaubter Telefonwerbung zustande kamen, so lange schwebend unwirksam sein sollen, bis sie der Verbraucher bestätigt hat.
"Nur damit kann die schon heute verbotene Telefonwerbung endlich wirksam eingedämmt werden, weil sie sich dann nämlich nicht mehr lohnt", sagt Dittrich.

Im Juli 2008 hatte die Bundesregierung einen längst überfälligen Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vorgelegt. Immerhin fühlen sich nach einer Umfrage des Forsa-Institutes vom Herbst 2007 schon 86 Prozent der Bevölkerung durch unerlaubte Werbeanrufe belästigt, und 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne ihre Einwilligung von einem Unternehmen angerufen. "Der Gesetzentwurf geht zwar in die richtige Richtung, uns jedoch nicht weit genug", bemängelt Dittrich. "Die Politik sollte jetzt noch einen Schritt weitergehen und die für eine solche Bestätigungslösung erforderlichen rechtlichen Instrumentarien im Gesetzgebungsprozess finden."

Schlimme Folge der ohnehin lästigen Telefonate sind nicht selten Verträge, die Verbrauchern bei solchen unerlaubten Werbetelefonaten aufgeschwatzt und häufig auch untergeschoben werden. Die Angerufenen erhalten danach meist Vertragsbestätigungen oder müssen gar feststellen, dass auf ihrem Konto Abbuchungen vorgenommen wurden. Dabei hatten sie keineswegs einem Vertrag zugestimmt.

Freilich räumt der Gesetzentwurf Verbrauchern nun ein ausgedehnteres Widerrufsrecht bei telefonisch geschlossenen Verträgen ein als das bisher der Fall war. Auch ist zu begrüßen, dass die Kündigung eines bestehenden Vertrages, zum Beispiel mit einem Telekommunikationsunternehmen, künftig schriftlich zu erfolgen hat. "Dennoch bleibt beim Verbraucher der Ärger, wenn er sich mit viel Zeit und Geld von einem angeblichen Vertragsabschluss wieder befreien will", gibt Dittrich zu bedenken. "Die Widerrufslösung im Gesetzentwurf würde das Übel nur am Kopf und nicht an der Wurzel packen."


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link497051A.html