Mainzer Partnervermittlung mit himmelschreienden Forderungen
Eine Leipzigerin staunte nicht schlecht, als sie Post von einer ihr unbekannten Partnervermittlung "Wolke 7" GmbH aus Mainz erhielt. Ihr Slogan "täglich für die Liebe unterwegs" machte die Frau zunächst neugierig. Sie hatte zwar im Jahr 2001 einen Partnervermittlungsvertrag mit einer anderen Firma abgeschlossen, aber nach ihren Angaben noch im selben Jahr gekündigt. Damit war die Sache erledigt, dachte die Frau.
Nun, nach sieben Jahren schwebte plötzlich die Wolke 7 GmbH mit einem neuen Vertragsangebot in ihr Haus. Diese Firma behauptete in einem unerbetenen Telefonat, dass sie den "alten" Vertrag übernommen hätte, dieser niemals gekündigt worden wäre und sie nun 9000 Euro zu zahlen hätte. Sei die Verbraucherin allerdings bereit, einen neuen Vertrag abzuschließen, dann könnte man sich auf lediglich 5000 Euro für den neuen Vertrag einigen.
"So darf man auch bei der Suche nach dem Glück niemanden ködern", sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wer einen Partnervermittlungsvertrag gekündigt hat, für einen neuen Vertrag noch nichts bezahlt hat, kann auch nicht zur Kasse gebeten werden. Die Forderung eines Partnervermittlers ist nicht einklagbar. Hat das Institut schon Geld bekommen, dann wird es allerdings schwierig, den Betrag wiederzusehen. "Wenn der Vermittler zwar schon Partnervorschläge fertig gestellt hat, diese aber noch nicht weitergegeben wurden oder sie sind unbrauchbar, hat das Institut auch keinen Anspruch auf Bezahlung", kann Schmidt beruhigen.
Außerdem müsste ein neues Partnervermittlungsinstitut erst einmal nachweisen, dass es tatsächlich Rechtsnachfolger des bisherigen Institutes geworden ist. Gegebenenfalls würde neben der Nichteinklagbarkeit einer Forderung aus einem Partnervermittlungsvertrag auch noch die Verjährung eine Rolle spielen. Nach dem Gesetz wären in diesem Fall Forderungen bereits Ende 2004 verjährt gewesen.
Wer sich auf eine Kontaktanzeige einlässt, sollte die Werbung genau studieren. Oftmals verbergen sich hinter einer Telefonnummer oder einer Abkürzung Partnervermittlungsinstitute, die sich als solche nicht zu erkennen geben wollen. Wird dann nach einem Telefonat der Vertreter ins Haus geschickt, kommt es nicht selten gleich zum Vertragsabschluss. Meist kann man den Vertrag zwar widerrufen, aber das kostet Geld, Ärger und Zeit.
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