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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

13.10.2008
Vogelgrippefall in Sachsen

Verbraucherzentrale: Keine Gefahr für Verbraucher

Nach dem Vogelgrippefall bei Görlitz erreichen die Ernährungsberater und Beraterinnen der Verbraucherzentrale Sachsen wieder Anfragen besorgter Verbraucher. Im Zentrum der Besorgnis steht die Frage, ob man sich durch den Verzehr von Geflügelfleisch mit Vogelgrippe infizieren kann.

Nach wie vor wird der direkte Kontakt zwischen erkranktem Geflügel und Mensch als Hauptinfektionsweg für Vogelgrippe angesehen. In Deutschland trat bislang kein einziger Erkrankungsfall bei Menschen durch Vogelgrippeviren auf. Das Vorkommen beim Menschen wird durch ein weltweites Überwachungssystem beobachtet. Eine Übertragung der Viren durch kontaminierte Lebensmittel ist nicht bekannt.

Da das Virus sehr empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, werden durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich angesehen. Für Geflügelfleisch gilt ohnehin prinzipiell der Grundsatz, dass es aus hygienischen Gründen nur durchgegart verzehrt werden soll. Damit werden auch die möglicherweise enthaltenen Influenzaerreger abgetötet. Durchgegartes Geflügelfleisch hat seine rote bzw. rötliche Färbung verloren, und der austretende Fleischsaft ist klar. Einfrieren inaktiviert die Erreger der Vogelgrippe nicht.

Nach dem Vogelgrippefall im Landkreis Görlitz wurden nach Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales durch die zuständigen Behörden umgehend alle erforderlichen Maßnahmen für den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung und der Tierbestände ergriffen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link505801A.html