Verbraucherzentrale Sachsen warnt: Versteckte Kosten bei Jobvermittlung
Eine junge arbeitssuchende Frau aus Chemnitz besuchte verschiedene Jobbörsen im Internet. Das Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit hielt sie dabei für besonders seriös und sicher. Dort ist sie auf eine SP-Firmengruppe mit Sitz in Dresden gestoßen, die verschiedene Arbeitsangebote offerierte. Durch einen Link gelangte die junge Frau schließlich auf die Internetseiten der SP-Firmengruppe und registrierte sich dort. Einige Wochen später erhielt sie eine Rechnung über 30 €, obwohl sie auf der Registrierungsseite nichts von einem kostenpflichtigen Angebot entdeckt hatte.
"Wer eine Rechnung der Firma erhält und vor Vertragsabschluss nicht über die Kostenpflichtigkeit aufgeklärt wurde, sollte die Zahlung der verlangten "Gebühr" verweigern", rät Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. Aus dem Angebot geht nicht eindeutig hervor, dass es sich um eine kostenpflichtige Arbeitsvermittlung handelt. Ein wirksamer entgeltlicher Vertrag kommt jedoch nur zustande, wenn sich beide Vertragspartner über den wesentlichen Inhalt des Vertrages, also auch über den Preis einig sind. Die Kostenpflichtigkeit des Angebots der SP-Firmengruppe kann allenfalls dem Kleingedruckten, den so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), entnommen werden. Jedoch sind auch diese nicht immer eindeutig, da sich auf den Internetseiten der Firma verschiedene AGB befinden, die nicht alle auf eine Kostenpflicht hinweisen. "Somit kann nicht von einem wirksamen entgeltlichen Vertrag gesprochen werden", betont Scharf.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Bundesagentur für Arbeit auf diesen Missstand hingewiesen und um Abhilfe gebeten.
"Bevor man sich für die Nutzung von Online-Diensten registriert, sollte man solche Angebote samt dem Kleingedruckten genau durchlesen", rät Scharf. Sie empfiehlt außerdem, stets Ausdrucke der Internetseite anzufertigen und sämtliche gesendeten und empfangenen E-Mails zu speichern.
Wer unsicher ist, ob ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist, erhält Rat und Hilfe in der Verbraucherzentrale Sachsen.
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