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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

07.11.2008
Schnurlos glücklich – DECT-Telefone als Alternative zum Standard CT1+ und CT2

Verbraucherzentrale berät zum Ersatz der ab Januar 2009 verbotenen schnurlosen Analog-Telefone

Schnurlose Telefone sind bequem, weshalb viele Verbraucher sie den schnurgebundenen Apparaten vorziehen. Doch nun fühlen sich manche Verbraucher verunsichert, weil sie nicht wissen, ob ihr schnurloses Telefon den analogen Standard CT1+ oder CT2 hat und deshalb ab 2009 nicht mehr genutzt werden darf.
"Verbraucher, die ihr schnurloses Telefon Anfang der 1990er Jahre angeschafft und seither nicht gegen ein neueres Modell ausgetauscht haben, könnten von diesem Verbot betroffen sein", sagt Evelin Voß, Telefonexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Längst haben inzwischen digitale Schnurlos-Telefone mit dem europaweit einheitlichen DECT-Standard den Markt erobert. Allerdings hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) darauf verwiesen, dass schnurlose Telefone des DECT-Standards oft die stärkste Quelle hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung im privaten Haushalt sind. Ein vorsorglicher Verzicht auf ein solches Telefon trägt damit zur Minimierung der persönlichen Strahlenbelastung bei. Deshalb haben sich auch Verbraucher gern als Alternative für ein Schnurlos-Telefon mit analogem Standard entschieden.

Die von analogen Telefonen mit dem Standard CT1+ und CT2 genutzten Frequenzen sind ab Januar 2009 ausschließlich dem Mobilfunk vorbehalten. Wer sein Telefon dann trotzdem weiter nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die alten Telefone können dann den Mobilfunk stören. Wird ein Funkmesswagen zur Lokalisierung der Störung eingesetzt und ein nicht mehr zugelassenes analoges Telefon als "Störer" ermittelt, so muss der Verursacher neben einem Ordnungsgeld damit rechnen, dass ihm der Aufwand für die Ursachen-Ermittlung in Rechnung gestellt wird.

"So weit muss es nicht kommen", meint Voß. Inzwischen hat die Industrie DECT-Telefone mit dem so genannten ECO-Standard entwickelt, die die Aspekte der Vorsorge und des Strahlenschutzes besser berücksichtigen.
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen kann man sich beraten lassen, ob das noch in Nutzung befindliche schnurlose Telefon durch ein neues ersetzt werden muss und welche Geräte strahlungsarm sind.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link512911A.html