Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Insolvenzverfahren in den Niederlanden
In den letzten Wochen wurde viel über mögliche Schadensersatzansprüche von Zertifikate-Anlegern der Lehman Brothers Gesellschaften berichtet. Unabhängig davon haben die Betroffenen im Insolvenzfall auch das Recht, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Da die meisten hierzulande verkauften Zertifikate von der niederländischen Gesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. herausgegeben wurden, ist dieser Anspruch dann in den Niederlanden anzumelden.
Das zuständige Gericht in Amsterdam hat Herrn Rutger Schimmelpenninck zum Insolvenzverwalter bestimmt. "Betroffene sollten sich hinsichtlich einer Forderungsanmeldung an diesen wenden", rät Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Dazu reicht es zunächst aus, eine E-Mail an folgende Adresse zu senden: info.lbtreasurybv@houthoff.com. Wer nicht über diese Möglichkeit verfügt, kann sich auch per Post an folgende Anschrift wenden: Houthoff Buruma N.V., zu Händen F. Verhoeven und M.F. Horck, Postfach 75505, 1070 AM Amsterdam, Niederlande. "Anleger sollten neben ihrem Namen und ihrer Anschrift die Wertpapierkennnummer ihres Zertifikates und den Anlagebetrag mitteilen", empfiehlt Hoffmann. Über die weitere Vorgehensweise werden die Betroffenen dann vom Insolvenzverwalter informiert. Allerdings sollten auch in diesem Fall keine all zu großen Hoffnungen auf eine hohe Insolvenzquote gesetzt werden. Deshalb sollte parallel dazu auch die Frage nach Schadensersatz wegen eventueller Falschberatung geprüft werden.
Ausführlichere Informationen zur Geltendmachung von Schadensersatz wie auch zur Forderungsanmeldung können Betroffene am 11. November 2008 in Leipzig erfahren. Die Verbraucherzentrale Sachsen lädt an diesem Tag 17.30 Uhr in den Saal des Zeitgeschichtlichen Forums Leipzig ein. Zusammen mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wird die Verbraucherzentrale Sachsen wichtige Anlegerfragen beantworten.
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