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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

24.11.2008
Spenden für einen guten Zweck

Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zu mildtätigen Gaben

Auch Ende des Jahres 2008 werden eifrige Spendensammler, ganz gleich ob im Fernsehen, Radio oder auf der Straße, wieder kräftig die Werbetrommel rühren. "Gerade zur Weihnachtszeit haben die Deutschen ein Herz für notleidende Kinder, für Kranke, für Menschen in armen Ländern und auch für Tiere", sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Nachdem UNICEF Deutschland im Februar dieses Jahres das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstitutes für soziale Fragen (DZI), Berlin, verloren hatte, ist mancher skeptisch, ob die Spenden auch dort ankommen, wo sie hingehören.

Das DZI-Spendensiegel ist bereits an 235 Organisationen vergeben worden. "Dabei wird darauf geachtet, dass nur bis zu 20 Prozent der Spenden für den Verwaltungsaufwand ausgegeben werden. In Ausnahmefällen kann auch ein Anteil bis zu 35 Prozent verwendet werden, wenn beispielsweise Hilfsgüter in schwer zugängliche Regionen zu bringen sind. Das Spendensiegel muss jährlich neu beantragt werden.

Bei den Organisationen, die den so genannten Spenden-TÜV haben, kann der Spender relativ sicher sein, dass das Geld die Bedürftigen wirklich erreicht. Welche Organisationen beim DZI geprüft wurden, ist im Internet unter www.dzi.de zu erfahren. Auch bei der Verbraucherzentrale Sachsen kann man sich dazu kundig machen.

"Bei Sammlungen im Freistaat gilt das Sächsische Sammlungsgesetz, das für das Sammeln von Geldspenden und geldwerten Leistungen eine Erlaubnis verlangt", weiß Schmidt. Sammelbüchsen müssen verplombt sein. Wenn an der Haustür oder auf der Straße Bares gesammelt wird, sollte man sich also den Sammlerausweis oder die amtliche Erlaubnis zeigen lassen.
Wenn ein übereifriger Sammler dann gleich noch einen Vertrag in der Tasche hat, der unterschrieben werden soll, ist Vorsicht geboten. Oftmals soll mit der Spende nämlich eine Fördermitgliedschaft erworben werden. "Bei diesen Verträgen gibt es aber kein Widerrufsrecht", warnt Schmidt.

Wer spenden will, sollte dies freiwillig tun und sich nicht unter Druck setzen lassen, lautet ein wichtiger Tipp der Verbraucherzentrale Sachsen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link519451A.html