Verbraucherzentrale Sachsen zu Ansprüchen von Flugreisenden
"Urlauber, die eine Flugreise nach Bangkok gebucht haben und diese in den nächsten Tagen antreten wollen, können die Reise unter Berufung auf höhere Gewalt stornieren", so die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Keinesfalls sollte man es versäumen, sich parallel dazu mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, da auch einige der Reiseveranstalter von sich aus teilweise kurzfristige Reisen storniert haben.
Ein solches Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt steht Pauschalreisenden immer dann zu, wenn eine Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht absehbar war. "Davon ist jetzt zumindest bei reinen Städtereisen nach Bangkok auszugehen", so Dittrich.
Wer eine Reise, etwa in die Urlaubsregionen im Süden Thailands gebucht hat, wird diese planmäßig antreten können. Auch hier empfiehlt sich eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter. Für Reisen, die erst über Weihnachten oder den Jahreswechsel angetreten werden sollen, ist derzeit noch keine Aussage möglich. Ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt wird hierfür zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in Frage kommen.
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