Verbraucherzentrale Sachsen warnt: Fragwürdiger Erbenermittler fordert über 400 € Vorkostenpauschale
Derzeit erhalten viele sächsische Verbraucher ein Schreiben aus Thailand bzw. der Schweiz. Ein Dr. jur. Maic Rolf Graubner gibt an, vom Nachlassgericht Bangkok beauftragt zu sein, eine Erbschaftssache zu bearbeiten. In den Schreiben heißt es weiter, dass der Verstorbene Richard Gustav Simon die jeweiligen Adressaten im Testament als Erbe bestimmt habe. Das angebliche Erbe setzt sich aus ca. 137.000 € und einer Immobilie in Pattaya (Thailand) zusammen. Für das Tätigwerden in dieser Sache verlangt der Erbenermittler eine Vollmacht und eine Vorkostenpauschale in Höhe von 400 - 450 €.
"In allen Schreiben handelt es sich offensichtlich um den gleichen Verstorbenen und einen nahezu identischen Text", kann Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen resümieren. "Die Verbraucher berichten zudem, dass sie und auch ihre Eltern sowie Großeltern keinen Herrn Simon kennen und auch keine privaten Verbindungen nach Thailand haben."
"Verbraucher, die ein solches Schreiben erhalten haben, sollten auf keinen Fall das geforderte Geld zahlen und die beigefügte Vollmacht ausfüllen. Auch antworten muss man auf dieses Schreiben nicht", rät Scharf, "vermutlich handelt es sich schlicht um eine neue Abzockmethode."
"Außerdem verlangen seriöse Erbenermittler keine Gebühr im Voraus, sondern erst nach Auszahlung der Erbschaft", erläutert Scharf. Ein Vergütungsanspruch für die Tätigkeit, die der Erbenermittler aufwenden muss, um einen bislang unbekannten Erben zu ermitteln, besteht generell nicht, es sei denn, dem Erbenermittler ist ein entsprechender konkreter Auftrag erteilt worden.
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