Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Ratgeber zum Thema:

Titelbild des Ratgebers zum Thema Arbeitslosigkeit

Arbeitslos - was nun?


9,90 EURO
228 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

02.12.2008
Rechtsstreit zu Gaspreiserhöhungen spitzt sich zu

Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen die Erdgas Südsachsen GmbH per einstweiliger Verfügung vor

Auf der Homepage der Erdgas Südsachsen GmbH (EGS), Chemnitz, als auch in Kundenanschreiben ist bisher häufig zu lesen gewesen, dass die Preiserhöhungen für den Bezug von Gas rechtmäßig seien. So habe das Landgericht Chemnitz im Frühjahr 2008 entschieden.

"Das sehen wir jedoch etwas anders", sagt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Schließlich ist das Urteil nur für diejenigen rechtskräftig, die keine Kraft mehr hatten, vor dem Oberlandesgericht Dresden in Berufung zu gehen." So erwächst für die vielen Kunden, die unter Vorbehalt gezahlt oder Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt hatten, aus dem Urteil noch keine Zahlungspflicht. "Offensichtlich baut EGS aber darauf, diese Kunden mit sanftem Druck zur Zahlung zu bewegen", vermutet Dittrich.

"Dem haben wir jetzt einen gerichtlichen Riegel vorgeschoben."
Mit Beschluss vom 25.11.2008 (05 O3848/08, noch nicht rechtskräftig) verbot das Landgericht Leipzig auf Antrag der Verbraucherzentrale Sachsen der Erdgas Südsachsen GmbH im Wege eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens, zu behaupten, dass die Preiserhöhungen rechtmäßig wären, ohne darauf hinzuweisen, dass die gerichtliche Entscheidung nicht gegenüber allen Klägern rechtskräftig ist. Dieses Verbot gilt sowohl für Aussagen im Internet als auch in Kundenanschreiben.

"Dennoch", so empfiehlt Bettina Dittrich, "raten wir den Kunden, die den Preiserhöhungen widersprochen haben, das zurückbehaltene Geld zur Seite zu legen, um es dann griffbereit zu haben, falls die höheren Preise durch die Berufungsinstanz doch als rechtmäßig anerkannt werden sollten."


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link522551A.html