Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen die Erdgas Südsachsen GmbH per einstweiliger Verfügung vor
Auf der Homepage der Erdgas Südsachsen GmbH (EGS), Chemnitz, als auch in Kundenanschreiben ist bisher häufig zu lesen gewesen, dass die Preiserhöhungen für den Bezug von Gas rechtmäßig seien. So habe das Landgericht Chemnitz im Frühjahr 2008 entschieden.
"Das sehen wir jedoch etwas anders", sagt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Schließlich ist das Urteil nur für diejenigen rechtskräftig, die keine Kraft mehr hatten, vor dem Oberlandesgericht Dresden in Berufung zu gehen." So erwächst für die vielen Kunden, die unter Vorbehalt gezahlt oder Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt hatten, aus dem Urteil noch keine Zahlungspflicht. "Offensichtlich baut EGS aber darauf, diese Kunden mit sanftem Druck zur Zahlung zu bewegen", vermutet Dittrich.
"Dem haben wir jetzt einen gerichtlichen Riegel vorgeschoben."
Mit Beschluss vom 25.11.2008 (05 O3848/08, noch nicht rechtskräftig) verbot das Landgericht Leipzig auf Antrag der Verbraucherzentrale Sachsen der Erdgas Südsachsen GmbH im Wege eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens, zu behaupten, dass die Preiserhöhungen rechtmäßig wären, ohne darauf hinzuweisen, dass die gerichtliche Entscheidung nicht gegenüber allen Klägern rechtskräftig ist. Dieses Verbot gilt sowohl für Aussagen im Internet als auch in Kundenanschreiben.
"Dennoch", so empfiehlt Bettina Dittrich, "raten wir den Kunden, die den Preiserhöhungen widersprochen haben, das zurückbehaltene Geld zur Seite zu legen, um es dann griffbereit zu haben, falls die höheren Preise durch die Berufungsinstanz doch als rechtmäßig anerkannt werden sollten."
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