Verbraucherzentrale Sachsen vor Gericht erfolgreich gegen Medycure life-time-protector GmbH
Mit Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 26.11.2008 (AZ: 05 O 2294/08, noch nicht rechtskräftig) wurde der Medycure GmbH mit Sitz in Chemnitz untersagt, Verbraucher zu Werbezwecken ohne deren vorherige Einwilligung anzurufen. Viele vor allem ältere Verbraucher hatten sich in Telefongesprächen von Medycure-Mitarbeitern zum Schlafverhalten und/oder zu Gesundheitsfragen verwickeln lassen.
"Die Auffassung des Gerichtes hierzu ist eindeutig", so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. "Derartige Telefonate sind wettbewerbswidrig, denn sie dienen der Absatzförderung, konkret dem Verkauf von Matratzen und anderen Schlafutensilien."
Genau das passierte in der Folge. Nach Auswertung der Telefonumfrage erfolgte ein weiterer Anruf, in dem eine kostenlose Schlafberatung und Schlafmessung angeboten wurde. Im Rahmen des dann folgenden Hausbesuches wurden die Schlafplätze der besuchten betagten Menschen in Augenschein genommen, teilweise auch Elektrosmogmessungen durchgeführt. Anschließend wurden teuere Matratzen und anderes Schlafzubehör zum Kauf angeboten. Viele ältere Menschen unterschrieben den Vertrag trotz des hohen Preises – ihrer Gesundheit zuliebe.
Dabei unterschrieben sie häufig auch einen Widerrufsverzicht. "Auch unzulässig", meinte die Verbraucherzentrale Sachsen und bekam auch in diesem Punkt vor Gericht Recht.
Die Firma Medycure darf auf Grund des Urteils auch nicht mehr behaupten, die Verbraucherzentrale Sachsen bringe in arglistig täuschender Art und Weise bewusst falsche Tatsachen in Umlauf. "Hier hat sich die Verbraucherzentrale, wie das Landgericht Leipzig feststellte, auch zu Recht in den eigenen Rechten als Verbraucherorganisation verletzt gesehen", so Bettina Dittrich. "Wer sich am Markt wettbewerbskonform verhält, muss sich nicht sorgen, dass wir in der Öffentlichkeit und in Gerichtsverfahren zum Schutze der Verbraucher deutlich unsere Meinung sagen."
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