Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt: Befristete Gratis-Angebote der Kabelanbieter laufen nicht automatisch aus
Viele Kabelanbieter versuchen, den Verbrauchern den Umstieg auf einen digitalen Fernseh-Empfang schmackhaft zu machen. Um das Angebot noch attraktiver zu gestalten, wird ihnen zusätzlich zum digitalen Grundtarif angeboten, ein zusätzliches Programmpaket, z. B. "DigitalTV Familie" oder "Kabel Digital Home" mit noch mehr Spartensendern für zwei bzw. drei Monate gratis auszuprobieren.
"Das klingt verlockend", meint Beate Scharf, Medienexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. "Doch wer meint, dass das Zusatzpaket nach Ablauf der Gratiszeit automatisch abgeschaltet wird, der irrt sich gewaltig." Im Kleingedruckten steht, dass der Vertrag über das Zusatzprogrammpaket automatisch für 10 bzw. 21 Monate weiterläuft und dann auch zusätzliche Kosten anfallen, wenn man ihn nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gratis-Zeit kündigt.
"Die Verbraucher ahnen nicht, dass sie mit der Inanspruchnahme eines kostenfreien Angebotes einen Vertrag abschließen, der über die Gratis-Zeit hinausgeht," stellt Scharf klar. Das außerordentliche Kündigungsrecht des "Gratis-Angebotes" steht lediglich im Kleingedruckten.
Verbraucher sind also gut beraten, das kostenlose Angebot rechtzeitig innerhalb der Gratis-Frist zu kündigen, wenn sie tatsächlich nur das digitale Grundpaket haben möchten.
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