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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
23.12.2008
Gasversorger "bescheren" Verbraucher mit gerichtlichen Mahnbescheiden
Verbraucherzentrale Sachsen rät: Nicht verunsichern lassen und handeln
Viele Verbraucher, die gegen undurchsichtige Preiserhöhungen ihres Gasversorgers protestieren und ihre Rechnungen kürzen, bekommen jetzt kurz vor Weihnachten gerichtliche Mahnbescheide zugestellt.
Verbraucher sollten sich aber auch von diesen Mahnbescheiden nicht einschüchtern lassen. So hat der Bundesgerichtshof am 17. Dezember diesen Jahres erneut die Rechte der Gas-Sondervertragskunden gestärkt. Danach sind Preiserhöhungen ungültig, soweit sich die Preiserhöhungsklauseln nur auf die Änderung der Tarifpreise beziehen (BGH Urteil vom 17.12.2008, Az.: VIII ZR 274/06).
"Bei Gas-Sondervertragskunden dürfen die Gasversorger die Preise nur erhöhen, wenn ein wirksames Preisanpassungsrecht vereinbart wurde", weiß Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Häufig sind die Preisanpassungsklauseln jedoch unwirksam.
"Verbraucher sollten in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen auf den gerichtlichen Mahnbescheid reagieren", sagt Dittrich. Bei Erlass eines Mahnbescheides prüft das Amtsgericht nicht die Berechtigung der Forderung. Jedoch kann ein Schweigen auf den Mahnbescheid zu einem Vollstreckungsbescheid führen, welcher einem Urteil gleichsteht.
"Zumindest Verbraucher, die eine Rechtsschutzversicherung haben und Gas-Sondervertragskunde sind, sollten gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen", rät Dittrich. "Wagt der Versorger dann tatsächlich eine Klage, die auch für ihn riskant ist, sollten die Betroffenen sich Unterstützung durch einen im Energierecht erfahrenen Rechtsanwalt holen."
Jede Klage ist aber auch immer mit einem Risiko verbunden. Unterliegt der Verbraucher, entstehen neben den offenen Forderungen noch Kosten für Gericht und Anwalt.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

