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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

14.01.2009
Auch im neuen Jahr gibt es wieder Gewinne

Verbraucherzentrale Sachsen rät zur Vorsicht bei der Firma Beratex

Das Jahr 2008 endete für viele Sachsen mit tausenden Gewinnversprechen, und gleich im neuen Jahr werden sie wieder damit überschüttet. So wurden die Verbraucher im Raum Leipzig durch ein Schreiben der Firma Beratex GmbH mit Postfachadresse in Bremen verunsichert. "Schon die fehlende Angabe der Adresse sollte die Angeschriebenen stutzig machen", empfiehlt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Firma Beratex verkündet, dass man zufällig im Januar in Leipzig sei und dort einige Gäste zu einer Ausflugsfahrt mitnehmen wolle. Sie sollten letztmalig die Möglichkeit zum Mitfahren erhalten, um sich ihren Gewinn abzuholen. Schließlich ginge es um 100.000 Euro. Der Gewinn solle auf dieser Sonderfahrt in bar und in Euro ausgezahlt werden. Darauf will die Firma Beratex ihr Wort geben, steht in dem Anschreiben. Zusätzlich sollen die Mitfahrenden sogar noch einen LCD-Flachbild-Fernseher gratis zum Mitnehmen bekommen.

"Wer genau liest, erkennt im Text, dass es sich nur um eine Gewinnoption auf diese 100.000 Euro handelt", informiert Schmidt. "Selbst wenn sich die Firma zur Auszahlung des Gewinnes verpflichtet, erscheint es sehr zweifelhaft, welcher Gewinn und vor allem in welcher Höhe ausgezahlt werden soll." Zur Ausflugsfahrt sind ein kostenloses Frühstück mit Freigetränk sowie ein reichhaltiges und leckeres Mittagsmenü avisiert.

Trotzdem rät Schmidt, an dem geplanten Ausflugstag lieber zu Hause zu bleiben, statt sich auf eine Fahrt mit ungewissem Ausgang einzulassen. Vermutlich wird auch niemand um 100.000 Euro reicher. Letztlich hat keiner etwas zu verschenken. Und das leckere Menü war oft bei derartigen Fahrten nur ein Teller Erbsen, der noch dazu selbst bezahlt werden musste.

"Aus den Gewinnmitteilungen ist meist nicht zu erkennen, dass Verbraucher tatsächlich gewonnen haben", sagt Schmidt. Ist dies tatsächlich einmal der Fall, kann der genannte Betrag auch vor Gericht eingeklagt werden. Voraussetzung ist, dass eine ladungsfähige Anschrift des Initiators erkundet wird, denn ein Postfach kann nicht verklagt werden. Aber selbst wenn der Prozess gewonnen wird, erhält man meist nicht das versprochene Geld. Dann muss wiederum ein Gericht bemüht werden, um das Urteil vollstrecken zu lassen. Ob der Verbraucher wirklich zu seinem Geld kommt, ist oft fraglich. Gewinnspielfirmen verlegen ihren Sitz schnell mal ins Ausland und haben auch dort nur eine Postfachadresse.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link533021A.html