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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.01.2009
Wach bleiben im Schnäppchenrausch

Verbraucherzentrale Sachsen: Schlussverkauf de facto nicht abgeschafft, sondern ausgeweitet

Bereits seit Jahresbeginn freuen sich Verbraucher über die regelrechten Rabattschlachten, die sich im Handel abspielen. Zeitungen und Zeitungsbeilagen sind voll von Werbung und fast scheint es, der Handel möchte lieber verschenken als verkaufen.

"Zum klugen Preisvergleich besteht mehr denn je Anlass", so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. "Auf Grund der Möglichkeit, die dem Handel jetzt quasi ganzjährig Rabattaktionen, Sonderverkäufe und schlussverkaufsähnliche Aktionen erlaubt, sollten Kunden mehr denn je darauf achten, sich nicht von Rotstiftpreisen blenden zu lassen."
"Nach wie vor", so Dittrich, "gilt der Grundsatz von Preisklarheit und Preiswahrheit. Danach sind beispielsweise Mondpreise und Lockwerbung verboten."

Schon seit 2004 sind die bisherigen strengen Regelungen über Schlussverkäufe durch eine Änderung des Wettbewerbsrechtes abgeschafft worden. Bisher durften nur exakt ab dem jeweils letzten Montag im Juli bzw. im Januar zwei Wochen lang Schlussverkäufe für ein auf Textilien, Lederwaren und Sportartikel begrenztes Sortiment durchgeführt werden. In Anlehnung an die Praxis der letzten Jahre werben die Händler weiter mit dem Verkaufsmagneten der Schlussverkäufe. Jetzt geschieht das im Übrigen viel offensiver und ohne den erhobenen Zeigefinger ganz berechtigt auch schon vor Beginn des ehemaligen offiziellen Schlussverkaufsbeginns. Als Schlussverkaufsware beworben werden darf jetzt alles, so zum Beispiel auch Möbel und technische Konsumgüter. "Im Prinzip wurden daher Schlussverkaufsrabatte nicht abgeschafft, sondern ausgeweitet", schätzt Bettina Dittrich ein. Die Händler entscheiden, wann, was und in welchem Umfang abverkauft wird. Für die Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass die im Rahmen von Sonderverkäufen erworbenen Artikel bei Mängeln genau so reklamiert werden können wie nicht reduzierte Neuwaren sonst auch.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link535251A.html