Verbraucherzentrale Sachsen: Abschaltung der analogen Hörfunkübertragung steht bevor
Bereits ab 01. Januar 2010 soll gemäß Sächsischem Privatrundfunkgesetz die Übertragung der Rundfunkprogramme in Sachsen ausschließlich in digitaler Technik erfolgen. Hörfunkprogramme im UKW-Band dürfen allerdings abweichend davon noch bis Dezember 2014 in analoger Technik übertragen werden.
"Die Übergangsfrist bis 2014 - sofern daran festgehalten wird - erscheint uns zu kurz", meint Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es gibt bereits Signale, dass der sächsische Gesetzgeber erneut gefragt sein wird, wenn sich diese Frist wiederum als zu kurz erweist. Die Verbraucher, die weiterhin ihre gewohnten sächsischen Radiosender hören wollen, müssten sich dann digitale Radios anschaffen und etliche tausende, noch gut funktionierende Geräte entsorgen."
"Besonders gravierend ist das bei Autoradios. Viele Verbraucher, die sich jetzt ein neues Auto gekauft haben oder kaufen wollen, werden dieses Fahrzeug vermutlich auch noch 2015 und darüber hinaus fahren wollen", vermutet Scharf. In der Regel werden in den derzeit produzierten Pkw noch immer reine analoge Autoradios eingebaut, die aufgrund fester Installation auch nicht so einfach ausgetauscht werden können. Nur gegen einen Aufpreis bieten die meisten Automobilhersteller Autoradios mit der so genannten DAB (Digital Audio Broadcasting)-Technik an.
"Wünschenswert wäre, dass die Automobilhersteller die Serienausstattung von Fahrzeugen mit digitalen Autoradios schon jetzt in Angriff nehmen", sagt Beate Scharf. "Die digitale Übertragungstechnik wird auf jeden Fall kommen und ist grundsätzlich auch zu begrüßen."
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
