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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

16.03.2009
Unzulässige Forderung beim "TOPKREDIT"

Nichtvereinbarte Kosten müssen nicht bezahlt werden

Verbrauchern, die sich Möbel, Elektrogeräte oder auch ein Fahrrad kaufen möchten, aber nicht in einem Betrag bezahlen können, wird beim Händler öfter der "TOPKREDIT" der Deutschen Bank angeboten. Als zinsgünstiges Darlehen offeriert, nehmen die Konsumenten dieses Angebot häufig an. Kurze Zeit darauf ärgern sich jedoch viele Betroffene über Zusatzkosten, die ihnen von der Bank abgefordert werden. "Nicht jede Forderung ist dabei berechtigt", meint Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wie nicht nur durch Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Sachsen, sondern auch aus verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, ärgern sich die Kreditnehmer besonders oft über ein Entgelt in Höhe von 6,90 €. Eine Erklärung für diese Forderung, die sich auf dem Kontoauszug als Position "Sonstige Kosten" befindet, gibt es zunächst nicht. Erst auf Nachfrage erfahren die Darlehensnehmer, dass es sich dabei um einen jährlichen "Preis für die Bereitstellung der Servicehotline zum Topkredit" handelt. "Ein Blick in einen uns vorliegenden TOPKREDIT-Vertrag lässt diesbezüglich jedoch keine Vereinbarung erkennen", ist sich Hoffmann sicher. Dies deckt sich mit den Aussagen vieler Betroffener. Offensichtlich gibt es eine solche Abrede grundsätzlich nicht. Die Deutsche Bank ist folgerichtig auf Beschwerden der Kunden schnell bereit, den bereits abgezogenen Betrag wieder gutzuschreiben. "Die Begründung des Geldhauses für diesen Rückzieher kann jedoch als unpassend bezeichnet werden", empört sich Hoffmann. So erhalten die Verbraucher folgende Information: "Um Ihnen entgegenzukommen, werden wir Ihnen die belasteten Kosten einmalig aus Kulanz erstatten."

Hierbei handelt es sich nach Meinung der Verbraucherzentrale Sachsen weder um ein Entgegenkommen noch um Kulanz. Die Deutsche Bank wurde am 12. März 2009 vom Verbraucherzentrale Bundesverband wegen irreführender Werbung abgemahnt. "In dieser Abmahnung, in der es vordergründig um die Werbung mit einer Null-Prozent-Finanzierung geht, spielt der nicht fixierte Pauschalpreis von 6,90 € für die Servicehotline ebenfalls eine Rolle", weiß Hoffmann. "Sofern die Deutsche Bank im Zusammenhang mit der Abmahnung künftig nicht auch auf die Vorgehensweise bezüglich dieser Servicekosten verzichtet, wird hier noch einmal explizit nachgehakt werden müssen." Solange in dieser Angelegenheit noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist, wird Betroffenen empfohlen, sich gegen ein solches, nicht vereinbartes Entgelt mit einem Widerspruch zu wehren.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link549131A.html