Teure Kostenausgleichsvereinbarung mit der PrismaLife AG
Produkte der Liechtensteiner PrismaLife AG werden in Sachsen nicht selten über die AFA AG aus Cottbus vermittelt. Oft handelt es sich dabei um fondsgebundene Rentenversicherungen. "Wiederholt haben uns Verbraucher berichtet, dass ihnen von AFA-Vermittlern geraten wurde, laufende Versicherungs- und Geldanlageverträge zu kündigen, damit anschließend ein neuer Vertrag mit PrismaLife abgeschlossen werden kann", sagt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein besonders drastischer Fall wurde jetzt aus dem Raum Aue bekannt. Der Betroffene kündigte 2008 auf Anraten eines AFA-Vermittlers sechs Altersvorsorgeverträge mit einem finanziellen Verlust von mehr als 8600 €. Gleichzeitig schloss er über die AFA zwei private fondsgebundene Rentenversicherungen mit einem monatlichen Sparbetrag von je 200 € ab. Zusätzlich unterschrieb er mit diesen beiden Verträgen zwei Kostenausgleichsvereinbarungen. Demnach soll er für die Vermittlung der beiden Verträge insgesamt 7057 € Provision zahlen. Zwischenzeitlich wurden die Versicherungen schon wieder mit Verlust aufgelöst, aber an der Kostenzahlung wird von den Anbietern vorerst festgehalten.
Hohe Kosten und deren Intransparenz sind gerade bei Lebensversicherungen immer wieder Gegenstand von berechtigter Kritik. Oft und auch von Verbraucherzentralen wird daher ein Angebot von so genannten Nettotarifen befürwortet. Diese beinhalten keine Provisionszahlungen an Vermittler. Dafür schließen Vermittler mit dem Verbraucher zusätzlich und unabhängig vom Versicherungsvertrag eine Honorarvereinbarung ab. Wem eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der PrismaLife AG (Liechtenstein) angeboten wird, der bekommt eine solche "Kostenausgleichsvereinbarung" regelmäßig zur Unterschrift vorgelegt. "Unser Beispiel zeigt, dass solche Verträge nicht immer für Verbraucher vorteilhaft sind", sagt Hoffmann.
"Diese uns geschilderte Vermittlung von Versicherungen halten wir für äußerst bedenklich; aus unserer Sicht kann der betroffene Verbraucher der Kostenforderung einen Schadenersatzanspruch entgegenstellen", sagt Hoffmann. Unabhängig davon kommt die Frage auf, ob die Versicherungsvermittlung einen solchen Preis überhaupt wert ist. "Aus unserer Sicht ist dieser Preis eindeutig zu teuer", bekräftigt Hoffmann. Damit späterer Ärger vermieden wird, sollte jeder angesprochene Verbraucher vorab überlegen, ob er dieses Entgelt zahlen will. Wer bereits unterschrieben hat und nun Beratungsbedarf hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden.
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