Nicht jeder Sparbrief ist über Einlagensicherung geschützt
Sicherheit ist seit dem Ausbrechen der Finanzmarktkrise für die Mehrheit der Geldanleger oberstes Gebot. Viele Verbraucher, die ihr Geld für ein paar Jahre anlegen möchten, greifen deshalb jetzt auf Sparbriefe zurück. Doch Vorsicht: Nicht jeder Sparbrief fällt unter die Einlagensicherung. "Wer sich für ein Angebot mit Nachrangabrede entscheidet, geht bei Insolvenz der Bank oder Sparkasse im schlimmsten Fall leer aus", informiert Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn Nachrangabrede heißt, dass mit dem Anleger schon beim Kauf eine Vereinbarung darüber getroffen wird, dass er bei einer Institutspleite erst nach allen anderen Anlegern aus der Insolvenzmasse entschädigt wird.
Immer öfter werden in letzter Zeit Sparbriefe mit Nachrangabrede verkauft, so zum Beispiel auch von der Sparkasse Vogtland in Gestalt des "Wachstums-SparkassenKapitalbrief". Dieser hat eine Laufzeit von 5 Jahren und ist mit einer Nachrangabrede versehen. "Offensichtlich haben viele Kunden die Bedeutung dieser Nachrangabrede nicht verstanden, denn wir haben dazu gerade jetzt verstärkt Nachfragen", weiß Hoffmann. "Dabei wäre es geboten, wenn die Anbieter nicht allein auf juristisch exakte Formulierungen in den Sparverträgen abstellen würden, sondern den Verbrauchern im Beratungsgespräch verständlich erklären würden, was diese Vereinbarung konkret bedeutet." Das heißt nämlich, dass sich diese Kunden im Fall einer Bank- bzw. Sparkassenpleite bei der Entschädigung hinten anstellen und deshalb in letzter Endkonsequenz auch mit einem Totalverlust rechnen müssten.
Die aktuelle Internet-Werbung der Vogtländer Sparkasse für diesen Sparkassenbrief suggeriert dagegen absolute Sicherheit. "Deshalb werden wir rechtliche Schritte prüfen", sagt Hoffmann.
Wer von der Kreditwürdigkeit des Geldinstitutes überzeugt ist, kann solche Angebote durchaus nutzen. Dabei ist sicher auch zu unterscheiden, ob der Sparbrief mit Nachrangabrede von einer kleinen Bank oder einer Sparkasse herausgegeben wird. Die Sparkassen haben eine Institutssicherung, auf deren Grundlage die Insolvenz einer einzelnen Sparkasse vermieden werden soll. Bisher hat dieses System funktioniert, ob dies auch noch in Zukunft immer gelten wird, kann im Angesicht der Weltfinanzmarktkrise nicht prognostiziert werden.
Auf der wirklich sicheren Seite sind die Verbraucher, die sich für Sparbriefe ohne Nachrangabrede entscheiden, denn diese unterliegen sowohl der gesetzlichen als auch der freiwilligen Einlagensicherung. Im Regelfall haben diese Anlagen Laufzeiten von bis zu 4 Jahren.
Weitere Informationen und Beratung über die deutschen Einlagensicherungssysteme und die davon erfassten Produkte gibt es in der Verbraucherzentrale Sachsen.
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