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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

07.04.2009
Weniger Inhalt zum gleichen Preis

Verbraucherzentrale Sachsen warnt: Wegfall verbindlicher Mengenvorgaben ermöglicht versteckte Preiserhöhungen

Ab dem 11.04.2009 entfallen weitere verbindliche Mengenvorgaben für Lebensmittel. Die im vergangenen Jahr verkündete Änderung der Fertigpackungsverordnung tritt an diesem Tag in Kraft. Damit werden die Vorgaben aus einer EG-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. "So ist zu befürchten, dass den versteckten Preiserhöhungen weiter Vorschub geleistet wird", stellt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen fest.

Bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen konnten bisher nur in den für sie festgelegten Füllmengen gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden. Beispielsweise durfte Milch in den Füllmengenbereichen zwischen 0,5 und 1 Liter nur in Fertigpackungen mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und 1 Liter Inhalt abgegeben werden. Solche festen Einheiten fallen nun für Milch und weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker oder Schokolade weg. Das Nebeneinander unterschiedlichster Packungsgrößen bzw. Füllmengen wird somit auch für diese Produkte möglich. Wer sich hier am niedrigsten Endpreis orientiert, kauft nicht unbedingt das preiswerteste Produkt. Tipp: "Ein aktueller Preisvergleich ähnlicher Produktgruppen ist für den preisbewussten Verbraucher nur noch mit dem Vergleich der Grundpreisangaben möglich", meint Wiesemann.

Hersteller haben mit dem Wegfall weiterer verbindlicher Mengenvorgaben so die Möglichkeit, Füllmengen bei gleich bleibenden Preisen zu reduzieren. "Viele Verbraucher werden dies wohl kaum bemerken", vermutet Wiesemann. "Denn die geringfügige Verkleinerung der Füllmenge bei meist gleichbleibender oder minimal kleinerer Verpackung ist für Kunden sicher kaum erkennbar." Wer aus lauter Gewohnheit beispielsweise nach der leckeren Eissorte in einem 900 ml-Behälter statt in der bisherigen 1000ml-Verpackung greift und nur den gleichbleibenden Preis im Auge hat, ist schon reingefallen. "Dieser Trick, geringere Füllmenge - gleicher Preis, wird schon jetzt bei vielen Produkten angewendet, z.B. bei Joghurts, Desserts, Pralinenmischungen oder Frühstückscerealien", stellt Wiesemann fest.

Preiserhöhungen sind zwar nicht verboten, Mogelpackungen schon. Wer zuviel Luft in die Verpackung lässt, verstößt gegen gesetzliche Regelungen. Doch über das "Zuviel" lässt sich trefflich streiten, weil es keine klaren Vorgaben dafür gibt. Um festzustellen, ob das konkrete Produkt in der Vergangenheit mehr Inhalt zum gleichen Preis hatte, bleibt den Verbrauchern oft nur die Möglichkeit, sich Preise und Füllmengen über längere Zeiträume zu notieren oder zu merken.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen wäre ein deutlicher Hinweis, dass die Verpackung mit verändertem Inhalt angeboten wird, wünschenswert und ein ehrlicherer Zug der Anbieter.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link553521A.html