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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.05.2009
Fraglicher Versicherungsschutz für 11.379 €

Restschuldversicherung kann Kreditnehmer in Ruin treiben

Seit Jahren stellen die Verbraucherzentralen den Sinn von Restschuldversicherungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Darlehen abgeschlossen werden, in Frage. Viel zu teuer ist dabei ein Argument gegen den Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages. Erst konkrete Beispiele machen das jedoch für jedermann deutlich.

Ein Ehepaar aus Zwickau wandte sich Mitte vergangenen Jahres wegen einer Kreditaufnahme an die Santander Consumer Bank AG (Mönchengladbach). Den beiden seinerzeit Siebenundfünfzigjährigen ging es dabei in erster Linie um eine Umschuldung bestehender finanzieller Verpflichtungen. Die Bank unterbreitete ein entsprechendes Angebot. Der Nettodarlehensbetrag betrug knapp 30.000 Euro. Die Bank hatte durch kleine Kreuze im Kreditformular die Beitrittserklärung zu einer Restschuldversicherung – hier Ratenschutzversicherung genannt – bereits vorher markiert. Kleingedruckt wurde zwar darauf hingewiesen, dass ein solcher Beitritt nicht Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist, aber über die Abwahlmöglichkeit wurden die Verbraucher nicht beraten. "Wir stellen auch in Frage, ob ohne diese Versicherung der Darlehensvertrag zustande gekommen wäre", sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Im Ergebnis des Verkaufsgesprächs wurde stattdessen für beide Kreditnehmer eine Versicherungsprämie in Höhe von insgesamt 11.379 Euro berechnet. Da dieses Geld natürlich nicht zur Verfügung stand, wurde der Betrag - wie üblich - auf das Darlehen aufgeschlagen, so dass sich eine Finanzierungssumme von mehr als 41.000 € ergab. Dafür berechnete die Bank einen effektiven Jahreszins von 12,48 Prozent. Das bedeutet, dass die Kreditnehmer eine monatliche Rate in Höhe von 746,55 Euro aufbringen müssen und das mehr als 6,5 Jahre lang. "Da muss man kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass diese Finanzierung wahrscheinlich bald wie ein Kartenhaus zusammenbricht", schätzt Hoffmann ein. Ohne Restschuldversicherung hätten die Betroffenen bei sonst gleichen Konditionen eine um ca. 200 Euro niedrigere monatliche Rate aufbringen müssen. Und der Gesamtaufwand hätte sich dann von fast 60.000 Euro auf etwas mehr als 43.000 Euro reduziert.

Um einem finanziellen Ruin entgegenzusteuern ist zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Beendigung der Restschuldversicherung bestehen. Dabei kommen unter Umständen ein Widerruf oder eine Kündigung in Frage. Ähnlich Betroffene wie das Zwickauer Ehepaar sollten sich dazu in der Verbraucherzentrale Sachsen persönlich beraten lassen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link564841A.html