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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

06.07.2009
Feste Bindung an den Hausarzt hat Vor- und Nachteile

Krankenkassen sollen bis zum 30. Juni 2009 hausarztzentrierte Versorgung anbieten

Im Rahmen der Gesundheitsreform haben Krankenkassen bis zum 30.06.2009 eine hausarztzentrierte Versorgung zur flächendeckenden Versorgung anzubieten. Dafür sind Verträge mit Gemeinschaften abzuschließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des Bezirkes der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten.
"Die Idee, bei Beschwerden zuerst den Hausarzt aufzusuchen, ist vor allem deshalb vorteilhaft, weil er als erster Ansprechpartner für den Versicherten eine Steuerungsfunktion wahrnehmen kann", schätzt Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen ein. Der Hausarzt ist eine Art Lotse, da er entscheidet, ob und welche fachärztlichen oder klinischen Weiter- oder Mitbehandlungsmaßnahmen erforderlich sind. "Weiterhin erhält er eine Bewertungsfunktion, d.h. die Befunde sollen bei ihm zusammengeführt und beurteilt werden", erläutert Schmidt.
Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig. Sie verpflichten sich schriftlich der Kasse gegenüber, mindestens ein Jahr lang nur den gewählten Hausarzt in Anspruch zu nehmen und Fachärzte nur mit dessen Überweisung aufzusuchen. Ausnahmen bilden Frauenarzt, Zahn- und Augenarzt, bei denen auch ohne Überweisung eine Behandlung möglich ist.

Die Teilnahme an dieser Versorgungsform kann den Versicherten finanzielle Vorteile bringen. So ist eine Prämienzahlung der Kasse möglich oder Zuzahlungen ermäßigen sich z.B. durch den Wegfall der Praxisgebühr, wenn dies die Kasse in ihrer Satzung festschreibt.
"Ein Nachteil kann der Verzicht auf die freie Arztwahl sein oder auch der eingeschränkte Besuch eines Facharztes, da dies nur mit Überweisung möglich ist. Gegebenenfalls kann sogar das Einholen einer Zweitmeinung vom Hausarzt verweigert werden", gibt Schmidt zu bedenken.

Der gewählte Hausarzt muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z.B. an Fortbildungen und an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie teilgenommen sowie Verträge mit der Kasse abgeschlossen haben.

Der Patient soll durch dieses Versorgungssystem vor Doppel- und Mehrfachuntersuchungen geschützt werden (z.B. Röntgen) und es soll eine bessere Abstimmung von Diagnostik und Therapie erreicht werden. Die Kassen rechnen mittel- bis langfristig mit Einsparungen durch teure Facharztmedizin und mit der Eindämmung des so genannten Ärztehoppings.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link580801A.html