Verbraucherallianz fürs Klima der Verbraucherzentrale Sachsen informiert über neue Kfz-Steuer
Die am 1. Juli in Kraft getretene Neufassung der Kfz-Steuer berücksichtigt nicht mehr nur den Hubraum, sondern auch die CO2-Emissionen, die im direkten Zusammenhang mit dem Spritverbrauch stehen. Bei der Verbrennung von einem Liter Benzin entstehen 2,35 kg CO2, bei Diesel sind es 2,65 kg. Kleinwagen, die ja auch bei der Abwrackprämie am stärksten nachgefragt werden, sind dadurch steuerlich im Vorteil.
"Wer meint, ein Fahrzeug mit hohem Spritverbrauch fahren zu müssen, der sollte auch mehr Steuern dafür bezahlen", sagt Julian Fischer, Leiter der Verbraucherallianz fürs Klima bei der Verbraucherzentrale Sachsen. "Das ist in Anbetracht des notwendigen Klimaschutzes nur fair. Und wir begrüßen es, dass Kleinwagenkäufer durch die neuen Steuersätze entlastet werden."
Bis zu einer Obergrenze von 120 g/km ist der CO2-Ausstoß noch steuerfrei, wobei diese Grenze ab dem Jahre 2012 auf 110 g/km und ab dem Jahre 2014 auf 95 g/km abgesenkt wird. Jedes Gramm darüber schlägt mit zwei Euro zu Buche. In Liter umgerechnet bedeutet dies, dass ein Auto für die 120 g/km nicht mehr als 5,1 l/100 km Benzin verbrauchen sollte. Bei Diesel sollte der Verbrauch bei 4,5 l/100 km liegen.
Zusätzlich zum CO2 -abhängigen Anteil wird ein so genannter Sockelbetrag erhoben, der sich nach dem Hubraum bemisst: Pro angefangene 100 cm³ Hubraum werden zwei Euro fällig, bei Dieselfahrzeugen 9,50 Euro. Somit verringert sich die Steuer für einen kleinen Benziner mit 1000 cm³ Hubraum und einem Verbrauch von 5 l/100 km von vorher 67 auf 20 Euro.
Für die Verbraucher sind die CO2 -Emissionen im Autohaus leider nicht immer ersichtlich. "Hier sollte jeder auf sein Recht bestehen, denn beim Autokauf sind die Händler verpflichtet die jeweiligen Kennzahlen zu Verbrauch und Emissionen auszuweisen", so Fischer.
Neuwagenbesitzer oder Käufer können sich auf den Seiten des Verkehrsclubs Deutschland, der ebenfalls Mitglied in der Verbraucherallianz fürs Klima ist, über die Höhe der neuen Steuer mit einem einfachen Rechner informieren (www.vcd.org/kfz-steuer.html). Auch das Bundesfinanzministerium bietet einen solchen Online-Rechner an.
Alle Regelungen betreffen nur Neuwagen, die nach dem 1. Juli 2009 zugelassen werden. Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 angemeldet wurden, werden für ein Jahr von der Steuer befreit und bei Einhaltung der Schadstoffklassen der Abgasnorm Euro-5 und Euro-6 bis zu einem weiteren Jahr. Für zuvor zugelassene Fahrzeuge bestehen bis voraussichtlich 2013 weiterhin die alten Steuersätze.
Im Rahmen der Verbraucherallianz fürs Klima informiert die Verbraucherzentrale Sachsen über den Umstieg auf klimaverträgliche Fortbewegungsmittel und zeigt attraktive Alternativen, um nicht nur klimaverträglich, sondern auch bequem und kostengünstig ans Ziel zu kommen.
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