Ergebnisse der Landesuntersuchungsanstalt widerlegen Position der Verbraucherzentrale nicht
In Medienberichten wird aktuell behauptet, dass die Untersuchungsergebnisse der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen die kritischen Aussagen der Verbraucherzentrale Sachsen zur unzureichenden Kennzeichnung von ESL-Milch widerlegen würden. Die Überwachungsbehörden hatten 2008 nur 9 Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften bei Milch festgestellt. "Das entspricht dem klassischen Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen", schätzt Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen ein. Der Verbraucherzentrale Sachsen ging es im aktuellen Marktcheck vielmehr um die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung der Molkereiwirtschaft. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Milchkennzeichnung war nicht Gegenstand der Bewertung.
Wärmebehandelte Konsummilch muss laut Gesetz als "pasteurisiert" oder "ultrahocherhitzt" ("H-Milch") gekennzeichnet werden. Die Behörden der Lebensmittelüberwachung kontrollierten ausschließlich die Einhaltung dieser Vorschrift neben den anderen Kennzeichnungsvorgaben.
Demgegenüber prüften die Verbrauchzentralen im Juni 2009 bundesweit die Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtung der Molkereiwirtschaft, herkömmliche pasteurisierte Milch als "traditionell hergestellt" und ESL-Milch als "länger haltbar" zu kennzeichnen. Hintergrund dafür ist die zunehmende Irritation vieler Konsumenten, dass Frischmilch seit geraumer Zeit bis zu 3 bis 4 Wochen haltbar ist. Die mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geschlossene Vereinbarung sollte bis Mai 2009 umgesetzt sein und Verbrauchern eine höhere Transparenz im Milchmarkt bieten.
Bundesweit entsprachen 63 % der 660 Frischmilchproben nicht der freiwilligen Kennzeichnungsvereinbarung. In Sachsen waren in der Stichprobe der Verbraucherzentrale von 31 Produkten 14 nicht gemäß den Anforderungen der freiwilligen Selbstverpflichtung gekennzeichnet. "Von einer Verbesserung der Markttransparenz durch die Selbstverpflichtung kann also auch in Sachsen keine Rede sein", meint Brendel.
Im Übrigen erwägt das Bundesministerium nunmehr eine gesetzliche Kennzeichnungsregelung, da die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung bisher wenig überzeugend war.
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