Stromeinsparungen bis zu 60 € bei 3000 kWh Jahresverbrauch
Die EU-Verordnung 244/2009 beschleunigt durch ihr Inkrafttreten den Umstieg auf Energiesparlampen. Ab dem 1. September 2009 werden die Glühlampen als Stromfresser bis zum Jahr 2016 nach und nach verschwinden.
"Gerade einmal 5 Prozent der verbrauchten Energie wird in Licht umgewandelt", sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Dagegen gehen 95 Prozent als Wärme einer Glühlampe ungenutzt verloren. Somit liegt der Vorteil der Energiesparlampe auf der Hand: Der Stromverbrauch beträgt bei gleicher Lichtleistung nur ca. 20 Prozent des Stromverbrauches einer Glühlampe."
Zwar sind Energiesparlampen immer noch teurer als Glühlampen, aber durch die längere Lebensdauer (8000 gegenüber 1000 Stunden) hat sich die Anschaffung nach relativ kurzer Zeit amortisiert. Eine defekte Energiesparlampe muss aber als Sondermüll entsorgt werden. "Hier wäre es günstig, wenn eine Rückgaberegelung existieren würde, wie das bei Batterien möglich ist", sagt Pause. "Das Sondermüll-Argument sollte den Siegeszug der Energiesparlampe aber nicht aufhalten."
Ab 1. September 2009 dürfen matte Glühlampen und Halogenlampen nicht mehr in den Verkauf gebracht werden. Von den klaren Glühlampen und konventionell klaren Halogenlampen sind die mit einer Leistung ab 100 Watt betroffen. In den darauffolgenden Jahren verschwinden auch die Lampen geringerer Leistung. Jedoch darf der Handel seine Lagerbestände auch nach den Stichtagen verkaufen. Glühlampen, die in Haushalten noch vorhanden sind, können natürlich weiter leuchten.
Informationen erhält man dazu auch an der kostenlosen Hotline der Energieberatung unter 0800-0410310 (Dienstag bis Donnerstag von 9-12 und von 13-16 Uhr).
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