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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.09.2009
Kein Grund zu Verwirrung um Nutzungsersatz bei Reklamation mangelhafter Waren

Verbraucherzentrale Sachsen erläutert jüngstes BGH-Urteil zu Kundenrechten

Mit Urteil vom 16. September 2009 (AZ VIII ZR 243 /08) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Käufer nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln Wertersatz für die Nutzung zu leisten hat. "Dies war bisher schon geltendes Recht und wird insbesondere bei Mängeln an gekauften Pkw in der Praxis regelmäßig auch so gehandhabt", bestätigt Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner jüngsten Entscheidung allerdings klargestellt, dass diese nach deutschem Recht zulässige Nutzungsentschädigung durchaus auch den europäischen Vorgaben zum Verbraucherrecht entspricht. Eine solche Klarstellung war auch erforderlich. Immerhin hatte der BGH erst am 26.11.2008 (AZ VIII ZR 200/05) entschieden, dass Händler im Falle einer Ersatzlieferung bei mangelhafter Ware keine Nutzungsentschädigung verlangen dürfen. Dies hatte im April 2008 der Europäische Gerichtshof in der so genannten Rechtssache Quelle (Rs. C-404 /06) deutlich gemacht. Daraufhin, so informiert die Verbraucherzentrale Sachsen, musste das Bürgerliche Gesetzbuch an der betreffenden Stelle sogar geändert werden.

"Die Rechtslage indes sei jetzt völlig klar", resümiert Dittrich, "Nutzungsersatz darf nicht gefordert werden, wenn bei mangelhaften Waren zum Zwecke der Nacherfüllung vom Händler Ersatz geliefert wird. Zulässig ist aber ein Wertersatz für die bisherige Nutzung -etwa eines Autos- dann, wenn sowohl Ersatzlieferung als auch Reparatur scheitern und der Kunde wegen den aufgetretenen Mängeln von seinem Recht auf Rücktritt des Kaufvertrages Gebrauch macht."

Bei Fragen zu Reklamation von mangelhafter Ware können Interessierte auch das Beratungstelefon der Verbraucherzentrale Sachsen unter der Telefon-Nummer 0900–1–79 7777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend) immer montags, mittwochs und donnerstags von 9–12 Uhr und 13–16 Uhr anrufen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link611731A.html