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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

28.09.2009
Mit der Sammelbüchse Kasse machen

Berliner Spendensammler fordern milde Gaben mit Nachdruck

"Heute erhielt ich von der VFK Krebsforschung gGmbH, Berlin, eine ‚Spendenaufforderung’, die ich fast als Drohung empfinde", schrieb vor wenigen Tagen eine Frau empört an die Verbraucherzentrale Sachsen. In einem anderen Fall ärgert sich die Verbraucherin über den Werbebrief der Firma HFK Krebsallianz gGmbH, Berlin, die in ihrem Schreiben nicht nur um regelmäßige Geldzuwendungen für mittellose krebskranke Kinder in den Entwicklungsländern bittet, sondern den Betrag gleich vom Konto der Betroffenen abbuchen will.

"Wer spenden möchte, tut dies freiwillig und sollte keiner drängenden Aufforderung nachgeben", stellt Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen klar. Welche Organisationen es dabei wirklich ehrlich meinen, ist nicht immer leicht zu erkennen. Deshalb schaut das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), Berlin, inzwischen rund 1000 Organisationen auf die Finger und vergibt nur an seriöse Sammler ein Spendensiegel. Das können beispielsweise die Berliner VFK Krebsforschung gGmbH und die HFK Krebsallianz gGmbH, die sich beide gemeinnützig nennen, bisher nicht vorweisen.

Das Spendensiegel erhalten nur jene überregional tätigen Organisationen, die nicht mehr als 35 Prozent der gesammelten Gelder für Werbe-, Organisations- und Honorarkosten ausgeben. Bei höheren Verwaltungskosten wird das Spendensiegel verweigert.

Derzeit tragen 248 Organisationen das jährlich neu zu beantragende Siegel. Hier können Spender relativ sicher sein, dass das Geld Bedürftige wirklich erreicht. Die Übersicht ist im Internet unter www.dzi.de zu finden und ist dort auch als Druckversion vorhanden. "Wer keinen Internetzugang hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen erkundigen", sagt Janeczek.

Bei Bargeldsammlungen an der Haustür oder auf der Straße ist es angebracht, sich den Sammlerausweis oder die amtliche Erlaubnis zeigen zu lassen. Schließlich ist nach dem Sächsischen Sammlungsgesetz für das Sammeln von Geldspenden und geldwerten Leistungen eine Erlaubnis nötig. Sammelbüchsen sollten dabei verplombt sein.
"Vorsicht ist immer geboten, wenn mit der Spende gleich ein Vertrag über eine Fördermitgliedschaft unterschrieben werden soll", warnt Janeczek. "Solche Verträge sind dann häufig gleich für zwei Jahre gültig und bieten kein Widerrufsrecht."

Zentrales Servicetelefon: 0180-5-797777 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend), Monatg bis Freitag 09.00 – 16.00 Uhr.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link614241A.html