Diebstahl mit speziellem Vertrag versichern
Nach verschiedenen Meldungen haben Diebe ein neues Objekt der Begierde gefunden: Photovoltaikanlagen. Diese lassen sich Hauseigentümer immer häufiger auf ihre Immobilie setzen, um damit Strom zu erzeugen. Der wird dann an einen Energieerzeuger verkauft, wofür eine Vergütung gezahlt wird. Dass sich dies finanziell lohnen kann, haben offenbar auch Diebe erkannt. Dabei werden Anlagenteile nicht nur aus Lagerhallen oder Transportfahrzeugen gestohlen, sondern auch von gut erreichbaren Dachflächen. Betroffene, die glauben, in einem solchen ärgerlichen Fall eine Entschädigung von ihrer Wohngebäudeversicherung zu erhalten, könnten böse überrascht werden.
Zwar gelten solche Anlagen allgemein als Gebäudebestandteil und werden deshalb von einigen Versicherern mit oder ohne Extravereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen, aber damit ist nicht jede Gefahr versichert. "Die verbundene Wohngebäudeversicherung kommt grundsätzlich nur für Schäden auf, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind", informiert Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Anders als bei der Hausratversicherung sind also Einbruchdiebstahl und Vandalismus nicht mit versichert." Wer sich auch dagegen absichern möchte, muss eine spezielle Photovoltaikversicherung abschließen, die wiederum von der Elektronikversicherung abgeleitet ist. Dabei handelt es sich um eine so genannte All-Risk-Police, das heißt, es besteht eine Allgefahrendeckung. Demnach sind alle Schäden versichert, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich ausgeschlossen sind. So wird zum Beispiel bei vorsätzlicher Beschädigung seitens des Versicherungsnehmers oder auch bei betriebsbedingter normaler Abnutzung keine Entschädigung geleistet. Im Falle eines Falles ersetzt der Versicherer dann die Kosten bei Teil- oder Totalschäden zum Neuwert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über alle Bestandteile der Photovoltaikanlage, die für einen ordentlichen Betrieb erforderlich sind.
Die Prämie für diesen Versicherungsschutz bemisst sich wesentlich nach der Größe beziehungsweise dem Wert der Anlage und damit einhergehend nach der Leistung, die sie erbringen kann. Je nach Anbieter variieren die Kosten erheblich. Ein vereinbarter Selbstbehalt kann die Prämie senken.
Beratungen dazu sind in den Einrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen möglich. Beratungstermine sind unter der Telefonnummer 0180-5-797777 (0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, andere Mobilfunkpreise möglich, ab 01.03.2010 Mobilfunkpreis maximal 0,42€ pro Minute) erhältlich.
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