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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.10.2009
Neue Wohnung – neues Glück

Bei Umzug sollte nach dem Energieausweis gefragt werden – Verbraucherzentrale hilft

Wer sich mit Umzugsgedanken trägt, hat eines im Sinn: Die neue Wohnung soll den individuellen Bedürfnissen entsprechen und gleich gut oder besser als die alte Wohnung sein. Neben Größe, Zuschnitt und Lage spielt der Mietpreis eine wesentliche Rolle. Hierbei sollten neben der Kaltmiete immer auch die Kosten für Heizung und Warmwasser im Auge behalten werden. Diese machen einen beträchtlichen Teil der "Warmmiete" aus, zumal zu erwarten ist, dass die Energiekosten in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Für die alte Wohnung sind diese Kosten bekannt. Was aber kann man vom neuen Heim erwarten?

Potenzielle Mieter oder Käufer sind gut beraten, sich vom zukünftigen Vermieter oder vom Verkäufer einen Energieausweis zeigen zu lassen. Mit diesem haben Mieter oder Eigentümer die Möglichkeit, vor Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages den Energiestandard und damit indirekt auch die zu erwartenden Energiekosten abschätzen und vergleichen zu können. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen zwei Typen von Energieausweisen: dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten, die jeweils den über drei Jahre erfassten oder berechneten Energiebedarf angeben. Da beim verbrauchsorientieren Energieausweis das individuelle Nutzerverhalten eine große Rolle spielt, ist dessen Aussagekraft gering. Objektiver ist daher der bedarfsorientierte Ausweis, da hier die vorhandenen Gebäudeeigenschaften zugrunde liegen, erläutert Juliane Dorn, Koordinatorin des Energieprojektes der Verbraucherzentrale Sachsen. Zu erkennen ist die Art des Energieausweises auf dessen Seite 1 – hier gibt das Kreuzchen an, ob dieser nach Bedarf oder bisherigem Verbrauch erstellt wurde.

Weitere Hinweise zum Energieausweis sowie zu vielen weiteren Fragen der
energetischen Bewertung von Gebäuden erhält jeder Ratsuchende unter der kostenlosen Rufnummer 0800-0410310, unter der die Energie-Experten der Verbraucherzentrale Sachsen dienstags, mittwochs und donnerstags von 9-12 und 13-16 Uhr zu erreichen sind.
Außerdem haben Ratsuchende die Möglichkeit zu einer persönlichen Energieberatung an einem von 45 sachsenweit angebotenen Standorten. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Beratung kostet den Verbraucher einen symbolischen Betrag von 5 €. Die jeweiligen Energieberatungsstützpunkte sind zu finden unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Termine können von Montag bis Freitag von 9 - 16 Uhr unter 0180-5-797777 vereinbart werden (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich, ab 1.3.2010 Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link626761A.html