Mit der Regulierung im Schornsteinfegerrecht werden EU-Forderungen umgesetzt
Bisher kam der Schornsteinfeger automatisch in jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk. Das wird sich bis zum Jahr 2013 ändern. Dabei bleiben Sicherheitsüberprüfungen durch einen Schornsteinfeger jedoch weiter Pflicht. Aber das Kehrmonopol aus dem Jahre 1935 fällt. Die Schornsteinfeger bekommen Konkurrenz. Auch ausländische Kaminkehrer und Sanitärbetriebe dürfen künftig mit Schornsteinfegerarbeiten beauftragt werden. Verbraucher haben dann Wahlfreiheit.
"Durch die Neuregelungen im Schornsteinfegerrecht kommt die Bundesregierung einer Forderung der EU nach, die besagt, dass das Prinzip der Dienstleistungsfreiheit zu beachten ist", sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es ist in der Tat so, dass nach einer Übergangsfrist, die Ende 2012 ausläuft, wiederkehrende Kontrollen und Überprüfungen seitens der Schornsteinfeger, aber auch von anderen Dienstleistungsunternehmen ausgeführt werden dürfen."
Die Schornsteinfegerbetriebe müssen sich in Zukunft in ihrem Bezirk auf Wettbewerb einrichten, haben aber andererseits die Möglichkeit, ihre Dienstleistungen und noch weitere Angebote auch in anderen Bezirken zu offerieren.
Künftig soll es so sein, dass es in den bisherigen Kehrbezirken einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geben wird, der z.B. prüft, ob bestimmte Maßnahmen zur Betriebs- und Brandsicherheit ordnungsgemäß durchgeführt wurden. In einer Übergangszeit bleiben die Befugnisse und Aufgaben der bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister weiterhin erhalten.
"Zweifelsfrei begrüßen wir das Anliegen der Bundesregierung, das Schornsteinfegerwesen neu zu regulieren", sagt Pause, "aber man muss genau schauen, wer mit welchen neuen Aufgaben betraut wird." Der Schornsteinfeger, der ja zumindest einmal im Jahr mit fast jeder Heizungsanlage in Berührung kommt, kann auch Hinweise und Tipps zu Modernisierungsmaßnahmen geben.
Ob aber die Dienstleistungen durch den Wettbewerb wirklich preiswerter werden, wird die Zukunft zeigen. Denn derzeit bezahlten Verbraucher bestimmte Arbeiten doppelt, wie zum Beispiel die Einhaltung bestimmter vorgegebener Werte bei der Abgasanlage. Diese Abgasmessung wird einmal vom gesetzlich beauftragten Schornsteinfeger durchgeführt. Zum anderen muss der Verbraucher eine Wartungsfirma beauftragen, die die Einstellungen vorher überprüft und gegebenenfalls korrigiert.
Dieses Problem würde nicht auftreten, wenn entweder der Schornsteinfeger selbst Einstellungen korrigieren oder aber die Wartungsfirma mit den gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten betraut würde.
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