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Beratungsstellen

Insolvenz- und Schuldnerberatung

Probleme mit Schulden sind keine Seltenheit. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, so zählen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder fehlende Finanzkompetenz zu den hauptsächlichen Bild Faktoren für Überschuldung.

Wir sprechen mit Ihnen über Lösungsmöglichkeiten und informieren Sie über die Rechtslage. So ermöglicht beispielsweise die Insolvenzordnung (InsO) überschuldeten Verbrauchern innerhalb von sechs Jahren eine Schuldenregulierung mit Restschuldbefreiung. Zwingende Voraussetzung für die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens bei Gericht ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung zwischen Schuldnern und Gläubigern.

Wir informieren über die Erfolgsaussichten einer BildVerbraucherinsolvenz und unterstützen bei der Erstellung von Sanierungs-plänen. Scheitern die außergerichtlichen Verhandlungen, stellen wir die notwendige Bescheinigung für das weitere gerichtliche Verfahren aus. Als zugelassene Insolvenzberatungsstelle sind wir vom Gesetzgeber gem. § 305 Abs. 1 InsO hierzu ermächtigt. Wir leisten also mit Ihnen die notwendigen Vorarbeiten, unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie gegebenenfalls durch das gerichtliche Verfahren bis zur Restschuldbefreiung.


Insolvenzberatung


Die Insolvenzordnung (InsO) ermöglicht überschuldeten Verbrauchern innerhalb von sechs Jahren eine Regulierung der Schulden mit anschließender Restschuldbefreiung.

Wir informieren über Erfolgsaussichten einer Verbraucherinsolvenz und unterstützen bei der Erstellung von Sanierungsplänen.

Scheitern die außergerichtlichen Verhandlungen, stellen wir die zwingend notwendige Bescheinigung für das weitere gerichtliche Verfahren aus.

Als zugelassene Insolvenzberatungsstelle sind wir vom Gesetzgeber gem. § 305 Abs. 1 InsO hierzu ermächtigt.
Wir leisten also mit Ihnen die notwendigen Vorarbeiten, führen mit Ihnen den außergerichtlichen Einigungsversuch durch, unterstützen Sie bei der gerichtlichen Antragstellung und begleiten Sie gegenbenenfalls bis zur Restschuldbefreiung.


Schuldnerberatung


Schwerpunkt der Schuldnerberatung ist die Stabiliserung der aktuellen Haushaltssituation und die Aufarbeitung der Schulden.

Dazu gehören im Einzelnen:

  • Die Sicherung der Existenzgrundlage beim Vorliegen von Primärschulden, wie Miete und Strom oder Geldstrafen

  • Die Haushalts- und Budgetplanung zur Stabilisierung der finanziellen Situation des Haushaltes und zur Erhöhung der Planungskompetenzen

  • Die Erarbeitung eines Gesamtschuldenüberblicks und die Entwicklung von Regulierungsstrategien

  • Gläubigerverhandlungen und Schuldenregulierung

  • Information über Gläubiger- und Schuldnerrechte


Schuldenprävention


Vorrangige Ziele des Bildungsangebotes sind die Förderung eines kompetenten Umgangs mit Geld und die Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und Handlungskompetenz, das Reflektieren des eigenen Konsumverhaltens, die Sensibilisierung für die Risiken der Verschuldung und schließlich die Darstellung von Möglichkeiten zur Krisenbewältigung bei Überschuldung.

Hierzu bieten wir zwei Module an:

1. Entwicklung wirtschaftlicher Budgetplanung und Finanzkompetenz
Themenschwerpunkte: Haushalt, Konsum, Versicherung, Konto, Kredit

2. Entwicklung persönlicher Krisenbewältigungskompetenz
Themenschwerpunkte: Schuldenfallen, Unterscheidung von Verschuldung und Überschuldung, Regulierungsstrategien


Kontakt


Verbraucherzentrale Sachsen, Brühl 34- 38, 04109 Leipzig

Telefon: 0341-9608923
E-Mail: schuldnerberatung@vzs.de
Internet: www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Die Beratung ist gebührenfrei und vertraulich







Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link635711A.html