Verbraucherzentrale Sachsen hilft, sich einen Überblick zu verschaffen
Wenn die jährliche Heizkostenabrechnung kommt, schaut man zu allererst darauf, ob nachzuzahlen ist oder ein Guthaben verbucht werden kann. Selbst wenn ein Guthaben zu verzeichnen ist, sagt dies noch nichts über den individuellen Verbrauch aus. Erst die monatlichen Pauschalbeträge im Vergleich zum tatsächlichen Verbrauch, aus denen sich Plus oder Minus ergeben, zeigen, wie gut oder schlecht man gewirtschaftet hat.
"Dabei ist es für Verbraucher relativ leicht festzustellen, wie ihr Energieverbrauch in der Wohnung zu dem der anderen Wohnungen im gleichen Haus steht", erläutert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Aus den Heiz- und Warmwasserkosten des gesamten Hauses wird der Durchschnitt des Gebäudes pro Quadratmeter und Monat ermittelt. Dazu werden die Gesamtkosten durch die vollständige Nutzfläche geteilt und dann durch zwölf dividiert, um auf den monatlichen Betrag zu kommen. Diese Rechnung wiederholt man dann mit seinen eigenen Heiz- und Warmwasserkosten bezogen, auf die eigene Wohnfläche."
Ist der eigene monatliche Quadratmeterverbrauch geringer als der des Hauses, dann steht man günstiger da. Ist der Wert höher, wurde also mehr verbraucht. Werte um den Durchschnitt des Hauses kann man als normal einstufen. Höhere Verbrauchswerte bedürfen einer genaueren Erklärung. Zum einen kann das eigene Nutzerverhalten die Ursache sein, wie höhere Raumtemperaturen oder falsches Lüften beispielsweise durch offenstehende Kippfenster. Aber auch die Lage einer Wohnung kann den Verbrauch erheblich beeinflussen. Dabei ist es durchaus möglich, dass eine Wohnung mit zwei Außenwänden oder im Erd- bzw. Dachgeschoss wesentlich mehr Energie verbrauchen kann, als eine Wohnung, die in der Mitte liegt. Auch der Dämmzustand des Hauses spielt eine große Rolle.
"Aus der Praxis wissen wir, dass der Heizenergieverbrauch der einzelnen Wohnungen stark schwanken kann", sagt Pause. "Ein verschwenderischer Haushalt oder eine Wohnung in schlechter Lage können dabei bis zum Fünffachen einer anderen Wohnung verbrauchen."
Besonders Leerstände oder auch günstig gelegene Wohnungen, in denen die Heizkörper abgedreht wurden und nur ungedämmte Rohrleitungen die Wohnung heizen, können das gesamte Bild stark verzerren. Mit der neuen Heizkostenverordnung wird die Möglichkeit geboten, die durch nichtgedämmte Rohrleitungen abgegebene Wärme in der Abrechnung zu berücksichtigen.
Ratsuchende, die Probleme mit ihrer Heizkostenabrechnung haben, können sich gern in einer der 13 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine können von Montag bis Freitag von 9 - 16 Uhr unter 0180-5-797777 vereinbart werden (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich, ab 1.3.2010 Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
