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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

04.11.2009
Kreditinstitute drehen an Entgeltschraube

Verbraucherzentrale Sachsen geht Beschwerden nach

In den letzten Tagen gehen bei der Verbraucherzentrale Sachsen vermehrt Beschwerden über Preisanhebungen bei einigen sächsischen Sparkassen ein. Konkret geht es um Verteuerungen im Zusammenhang mit der Kontoführung und um erhöhte Entgelte bei Bareinzahlungen. "Zwar können auch Banken und Sparkassen ihre Preise frei gestalten, aber völlig frei sind sie in ihrem Tun nicht", sagt dazu Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Vor wenigen Jahren waren einzelne Volksbanken die Vorreiter bei der Erhöhung der Kontoführungskosten, insbesondere gegenüber Kunden, die mit Kontopfändungen leben müssen. "Seinerzeit wurde offensichtlich getestet, bis zu welcher rechtlichen Grenze man dabei gehen kann", erinnert sich Heyer. So versuchte 2005 eine sächsische Volksbank, die monatliche Kontoführungsgebühr auf 45 € anzuheben. Dies ging jedoch zu weit. Das Gesetz gebietet den Unternehmen Einhalt, wenn es sich um Wucher handelt. Wucherpreise sind nichtig, doch solche finden sich gegenwärtig selten.
"Heute werden die Preise für diese mitunter als ‚Problemkunden‘ bezeichneten Verbraucher zumeist im Rahmen des rechtlich Möglichen angepasst", weiß Heyer. So betragen dann die monatlichen Kontoführungskosten meistens zwischen 9 und 15 Euro. Die Ostsächsische Sparkasse (Dresden) führt derzeit im Wege der Änderungskündigung einen Preis von 12 €/Monat ein. Dagegen zu protestieren birgt für die Betroffenen die Gefahr, gekündigt zu werden. Im schlimmsten Fall steht der Verbraucher dann ohne Girokonto da "Deshalb sollten nur diejenigen der Erhöhung widersprechen, die vorab bei einem anderen Kreditinstitut tatsächlich ein kostengünstigeres Girokonto eröffnen konnten", rät Heyer.
Darüber hinaus erlauben sich manche Kreditinstitute, ihren von Pfändungen betroffenen Kunden auch noch zusätzliche Entgelte abzuknöpfen, so für das Aussetzen bzw. das Ruhendstellen einer Pfändung. Die Volks- und Raiffeisenbank Glauchau eG (Glauchau) fordert dafür beispielsweise nochmals 100 € pro Vorgang. "Ob das berechtigt ist, lassen wir gegenwärtig gerichtlich klären", informiert Heyer. "Die Verbraucherzentrale Sachsen hat da ihre Zweifel."

Weitere Beschwerden beziehen sich auf Entgelte für Barüberweisungen. Will beispielsweise ein Verbraucher Bargeld über die Ostsächsische Sparkasse überweisen, ohne dass er dort Kunde ist, kostet ihn das seit 01. September 20 €. Zuvor waren es 6 €. Dabei ist nicht erkennbar, dass sich der Aufwand zuletzt so drastisch erhöht hat, dass eine über das dreifache hinausgehende Preiserhöhung gerechtfertigt sei. "Das riecht schon nach Wucher", sagt Heyer. Deshalb wird die Verbraucherzentrale Sachsen die Angelegenheit weiter verfolgen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link636421A.html