Verbraucherzentrale Sachsen berät zur Anlage vermögenswirksamer Leistungen
In den letzten 12 Monaten ist es zu einer Vielzahl von Fondsschließungen gekommen. Grund dafür sind in der Regel geringe Fondsvolumen. Sehr kleine Fonds sind für die Gesellschaften nicht rentabel. Deshalb werden sie mit anderen verschmolzen oder aufgelöst. Betroffen davon sind auch Investmentfonds, die von Kleinanlegern mit vermögenswirksamen Leistungen bespart werden. In diesem Zusammenhang erhielt ein Dresdner, der seit mehr als 6 Jahren Anteile am MK Asia-Pazifik erworben hat, von der cominvest Vertriebs AG die Nachricht, dass "gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Sparvertrag zum Liquidationstermin prämienschädlich aufgelöst wird." Verärgert wollte er von der Verbraucherzentrale Sachsen wissen, ob diese Aussage korrekt sei.
"Die Information ist nach unserer Ansicht falsch", sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss nicht zurückgezahlt werden, wenn die vorzeitige Vertragsbeendigung nicht in der Einflusssphäre des Arbeitnehmers liegt. Wird bei der Auflösung des Fondssparvertrages die staatliche Förderung dennoch einbehalten, sollten Betroffene dem Vorgehen unbedingt widersprechen." Das 5. Vermögensbildungsgesetz regelt in § 13 Abs. 5 solche bestimmten Ausnahmesituationen, bei denen - auch wenn die siebenjährige Sperrfrist nicht eingehalten wurde - der Anspruch auf die staatliche Zulage erhalten bleibt. Dies gilt unter anderem, wenn der Arbeitnehmer das Umtausch- oder Abfindungsgebot eines Wertpapieremittenten angenommen hat. In diesen Fällen müssen die gegebenenfalls neu erhaltenen Wertpapiere oder die ausgezahlten Beträge auch nicht für den Rest der Sperrfrist festgelegt werden.
Sollen aber zukünftig vermögenswirksame Leistungen weiterhin mit oder ohne staatliche Förderung genutzt werden, sollten sich betroffene Arbeitnehmer über die Vielfalt der aktuellen Anlagemöglichkeiten informieren. Dies ermöglicht die Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen einer individuellen, anbieterunabhängigen Geldanlageberatung. Wer dieses Angebot nutzt, erhält zusätzlich einen praktischen Ordner, in den nicht nur alle Vertragsunterlagen gut einsortiert werden können, sondern der auch wichtige Produktinformationen und Hinweise zum Umgang mit Anbietern enthält. Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-797777 (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich, ab 1.3.2010 Mobilfunkpreis max.42 Cent/Min.) vereinbart werden.
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