SuperMasterCard soll entgegen der Werbeaussage nicht dauerhaft kostenfrei bleiben – Änderungsklausel fragwürdig
Im Oktober erhielten Verbraucher, die eine SuperMasterCard der Santander Bank nutzen, von dem Kreditinstitut Post. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass für diese Kreditkarte ab 01. Dezember 2009 eine Jahresgebühr in Höhe von 24 € eingeführt wird. Darüber ärgerten sich in Sachsen viele Betroffene. Schließlich wurde ihnen 2006 die Kreditkarte über das Handelsunternehmen Lidl mit der Aussage angepriesen, dass sie "dauerhaft ohne Jahresgebühr" vergeben werde.
"Die Angelegenheit wurde von uns rechtlich geprüft", informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Dabei sind wir in den Kartenbedingungen auf eine fragwürdige Klausel gestoßen, nach der sich die Bank unseres Erachtens eine zu weitreichende Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband eine Abmahnung auf den Weg gebracht."
Bei langfristigen Vertragsverhältnissen ist es zunächst nicht ungewöhnlich und auch grundsätzlich legitim, dass der Vertragspartner im Laufe der Zeit Änderungen vornehmen möchte. Da dies jedoch ein wesentlicher Eingriff in einen bestehenden Vertrag ist, müssen dafür bestimmte Regeln eingehalten werden. Schließlich soll der andere Vertragspartner dadurch nicht zu sehr benachteiligt werden. So muss dem Verbraucher eine angemessene Frist eingeräumt werden, in welcher er sich für oder gegen das Änderungsangebot entscheiden kann. Und er muss auf die Bedeutung seiner Entscheidung aufmerksam gemacht werden. Die diesbezügliche Bestimmung der Santander Bank sieht aber unter anderem vor, dass der Kartennutzer die neuen Bedingungen stillschweigend anerkennt, wenn er nach der Information über die geplante Änderung nur einmal die Karte einsetzt. "Der Karteninhaber akzeptiert damit nach Auffassung der Bank den künftigen Jahrespreis, wenn er nach der Änderungsmitteilung vom Oktober mit seiner Kreditkarte noch einmal bezahlt hat", erklärt Heyer. Damit würde die Überlegungsfrist jedoch ausgehebelt, was den gesetzlichen Regelungen widerspricht.
Einzelnen Verbrauchern, die der Einführung der jährlichen Kartengebühr sofort und vehement widersprochen haben, ist das Kreditinstitut entgegen gekommen. Ihnen wurde bis auf weiteres das Entgelt erlassen. "Für einen Widerspruch ist es auf Grund der aus unserer Sicht unwirksamen Klausel auch heute noch nicht zu spät", sagt Heyer, "auch wenn die Karte zwischenzeitlich zum Bezahlen oder Geld abheben eingesetzt wurde".
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