Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

13.01.2010
Entschädigung für Panne mit Bankkarten

Verbraucherzentrale Sachsen stellt Musterbriefe zur Verfügung

Zum Jahreswechsel ließen sich auf Grund eines fehlerhaften Sicherheitschips mehrere Millionen Zahlungs- und Kreditkarten nicht mehr nutzen. Die Postbank, Commerzbank und die Sparkassen wollen nun der Forderung der Bundesverbraucherschutzministerin Aigner und der Verbraucherzentralen nachkommen und ihren Kunden die Kosten erstatten. Die Genossenschaftsbanken haben ebenfalls ein solches Vorgehen angekündigt.

Konkret geht es bei den Erstattungen um Kosten, die seit Silvester wegen eines fehlerhaften Sicherheitschips entstanden sind. Übernommen werden etwa Entgelte für die Nutzung eines fremden Geldautomaten, für die Bargeldabhebung am Schalter mit der Kreditkarte oder für Blitzüberweisungen durch Freunde oder Verwandte ins Ausland. Um entsprechende Entschädigungen zu erhalten, sollten die entstandenen Zusatzentgelte nachgewiesen werden können. "Das kann an Hand des Kontoauszuges erfolgen", rät Kay Görner, Fachreferent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Zur Unterstützung der Verbraucher bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche, hält die Verbraucherzentrale Sachsen verschiedene Musterbriefe parat. Diese können von der Internetseite www.verbraucherzentrale-sachsen.de kostenlos heruntergeladen werden. Wer einen solchen Zugang nicht hat, kann sich den Musterbrief auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Kopierkosten abholen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link662731A.html