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Diebstahl im Hotelzimmer: Fast immer das Risiko des Reisenden

Werden Wertgegenstände aus einem Hotelzimmer gestohlen, haften in den meisten Fällen weder Reiseveranstalter noch Hotelier für den Diebstahl. Dies gilt auch, wenn die Gegenstände im Zimmersafe oder einem Hotelsafe eingeschlossen waren.

Der Diebstahl von Wertgegenständen aus dem Hotelzimmer oder dem Zimmersafe zählt zum sogenannten "allgemeinen Lebensrisiko", für das weder Reiseleitung noch Hotelier gerade stehen. Liegen jedoch Umstände vor, die den Diebstahl begünstigt haben, wie beispielsweise nicht verschließbare Zimmertüren, können Sie eventuell den Veranstalter zur Rechenschaft ziehen. Ob in diesen Fällen oder in dem Fall, dass Gegenstände aus dem Hotelsafe verschwinden, der Hotelier haftet, richtet sich in der Regel nach dem jeweiligen Landesrecht. Wir empfehlen Ihnen, einen Diebstahl bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Außerdem sollten Sie Ihren Verlust sowohl dem Reiseveranstalter als auch dem Hotelier melden, am besten in Anwesenheit von Zeugen, oder lassen Sie sich die Kenntnisnahme schriftlich bestätigen. Hierfür reicht aus, dass der Reiseleiter und der Hotelier ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Anzeige setzen. Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, muss der Reiseveranstalter in Deutschland, am besten telefonisch und ebenfalls in Anwesenheit von Zeugen informiert werden.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link665751A.html