Verbraucherzentrale hilft, Zahlungsanspruch zu prüfen
Endlich dürfen normale Festnetznummern von Erotik-Anbietern nicht mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbraucht werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren und in letzter Instanz bestätigt, dass in vielen Fällen bei diesen telefonischen Dienstleistungen der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutz umgangen wird [§ 66 l TKG]. Die Abschaltung solcher Ortsnetz-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur sei deshalb rechtens.
"Das hat weitreichende positive Folgen für die Verbraucher", freut sich Friederike Wagner, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. "Sofern die gesetzlichen Vorschriften zur Preisangabe und zur Preishöchstgrenze nicht erfüllt werden, sind die Verbraucher zur Zahlung des Entgelts für den geleisteten Dienst nicht verpflichtet [§ 66 g TKG]."
Darüber hinaus hofft Wagner, dass nun auch das "Geschäftsmodell" für die Erotik-Anbieter unattraktiv wird, denn der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Verbraucherbeschwerden über weitere dubiose Erotikdienst-Rufnummern vor. Werden bei deren Überprüfung entsprechende Rechtsverstöße festgestellt, wird dies zur Abschaltung der missbrauchten Festnetznummern führen, mehr als viertausend sind es bereits.
Seit 2005 ist diese Masche den Verbraucherzentralen bekannt. Immer mehr Firmen schießen aus dem Boden, die in den Medien Kontaktanzeigen schalten. Verbraucher rufen die angegebene Festnetznummer in dem guten Glauben an, es würden nur die Kosten für ein Orts- oder Ferngespräch anfallen. Später bekommen sie jedoch per Post eine Rechnung mit der Begründung, von ihrem Anschluss sei "eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen worden", für welche nun, je nach Anbieter, zwischen 72 und 90 Euro zu zahlen seien.
"Betroffene Verbraucher sollten prüfen, ob sie die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch genommen haben", rät Wagner. "Andernfalls sollten sie der Forderung schriftlich widersprechen und sich dabei auf die Entscheidung des OVG NRW vom 28.01.2010 berufen".
Wer sich nicht sicher ist, kann sich in der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen und dazu neben der beanstandeten Rechnung auch Telefonrechnungen und Einzelverbindungsnachweise mitbringen.
Terminvereinbarungen sind bei der Verbraucherzentrale Sachsen Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr am Zentralen Servicetelefon unter 0180-5-797777 möglich (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; andere Mobilfunkpreise möglich; ab 1.3.2010 maximal 42 Cent/Min.).
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