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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

17.02.2010
Augen auf beim Goldverkauf

Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Risiken beim Goldverkauf

Derzeit boomt das Geschäft um den Ankauf von Gold. Aufgrund der Vielzahl von Kaufangeboten, die zum Teil übers Fernsehen ausgestrahlt werden, hat der Privatverkäufer die Qual der Wahl. Schwierig ist nur, herauszufinden, welches Angebot tatsächlich das Beste ist. Der Markt erscheint völlig intransparent. Viele Ankäufer nutzen ihren Wissensvorsprung und bestimmen den Goldpreis nach eigenem Ermessen.

"Ankäufer wie die Firma Postal Gold (Isle of Man) Limited werben übers Fernsehen oder im Internet mit der Gold-zurück-Garantie. Dem Verbraucher wird versprochen, dass er seinen Goldschmuck kostenlos schätzen lassen kann. Will er sich dann doch nicht von seinen Schätzen trennen, werden diese zurückgeschickt", teilt Kay Görner, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Sachsen mit.

Wenn für den Verkauf oder die Schätzung des Goldschmucks eine Versendung durch eine Privatperson notwendig ist, besteht ein hohes Verlustrisiko. "Es ist schwierig nachzuweisen, dass bei Übersendung der Inhalt des Pakets noch in Ordnung war bzw. sich überhaupt im Paket befand, wenn der Empfänger dies bestreitet", weiß Görner.

Außerdem sollte sich jeder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des potenziellen Ankäufers durchlesen. Im Kleingedruckten kann sich u.U. eine Klausel befinden, dass zur Wertfeststellung der Goldschmuck beschädigt oder zerstört werden darf. In manchen Fällen ist der Schmuck bei Rücksendung dann nichts mehr wert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen hat der Verbraucher dann einen Schadensersatzanspruch. Schwierig ist es nur, das eigene Recht durchzusetzen, wenn die Firma im Nicht-EU-Ausland (z.B. Isle of Man) sitzt", informiert Görner.

Wegen der Vielzahl von Risiken beim Postversand bietet sich der direkte Verkauf beim Juwelier oder Goldschmied des Vertrauens an.

Aufgrund unterschiedlicher Gewinnspannen sollten aber mehrere Kaufangebote eingeholt werden. Außerdem ist es wichtig, sich vorab über den aktuellen Tagespreis in der Tageszeitung oder im Internet zu informieren. Dann ist der Wissensvorsprung des Ankäufers nicht mehr so groß.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link674391A.html