Begriff "Verbraucherzentrale" genießt Markenschutz
"Das Wort ‚Verbraucherzentrale‘ genießt endlich Markenschutz", informiert Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Damit ist es für Verbraucherzentralen und deren Dachverband, dem Verbraucherzentrale Bundesverband mit Sitz in Berlin, endlich möglich, sich wirkungsvoll vor Trittbrettfahrern zu schützen, die den Begriff "Verbraucherzentrale" als Unternehmens- oder Vereinsnamen wählen oder in sonstiger Weise missbräuchlich verwenden.
Seit nunmehr fast 20 Jahren ihres Bestehens wird die Verbraucherzentrale Sachsen immer wieder damit konfrontiert, dass Verbraucher von einer vermeintlichen "Verbraucherzentrale" kontaktiert wurden, sei es, um fragliche Geldanlageprodukte zu verkaufen, sei es, um Einträge in Werbesperrlisten an den Mann zu bringen oder sei es, um selbst eigene Mitarbeiter zu akquirieren. Immer wieder versuchen windige Unternehmen, sich bei Verbrauchern Vertrauen zu erschleichen, indem sie ihnen eine in der Realität nicht vorhandene Nähe zur Verbraucherzentrale suggerieren. In der Vergangenheit war es schwierig, dem etwa über das Wettbewerbs- oder das Firmenrecht wirksam begegnen zu können. "Damit ist nun Schluss", so Bettina Dittrich, "denn die im September 2009 erfolgte Eintragung des Wortes ‚Verbraucherzentrale‘ beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt schafft den rechtlichen Rahmen, über das Markenrecht uns vor dem Missbrauch unseres Namens und was viel wichtiger ist, Verbraucher vor fragwürdigen Angeboten unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes zu schützen."
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