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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

15.03.2010
Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung

Lästige Anrufe online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de, telefonisch oder vor Ort mitteilen

Mit einer Umfrageaktion zu unerlaubten Werbeanrufen wollen die Verbraucherzentralen auffällige Unternehmen stoppen und ihre Forderung nach einer Verschärfung des gesetzlichen Schutzes der Betroffenen untermauern. Ab sofort werden Hinweise zu unerwünschten Werbeanrufen in jeder Beratungsstelle sowie auch online mit einem Beschwerdeformular unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de erfasst.

Seit Anfang August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner ist es Werbung treibenden Unternehmen seither nicht gestattet, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Firmen, die das nicht beachten, müssen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Seit gut sieben Monaten sollen Verbraucher also besser vor unerwünschten Telefonanrufen geschützt sein. Doch die Realität sieht anders aus. Die Anrufer lassen sich nicht durch die Androhung hoher Bußgelder abschrecken und probieren es immer weiter. Die Verbraucherzentralen erhalten nach wie vor zahlreiche Mitteilungen, in denen Verbraucher sich über unerwünschte Telefonanrufe beklagen.

"Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur dann wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter tatsächlich nicht mehr lohnt", so Friederike Wagner, von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Die effektivste Maßnahme wäre eine gesetzlich vorgesehene schriftliche Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen Verträgen", so Wagner weiter. Doch diese Forderung der Verbraucherzentralen wurde bisher vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt.
Auf die vorgesehene Evaluierung der Wirksamkeit des Gesetzes in drei Jahren wollen die Verbraucherzentralen jedoch nicht warten. Deshalb starten sie jetzt eine bundesweite Umfrageaktion, an der sich auch die Verbraucherzentrale Sachsen beteiligt. Dabei werden die neuen Rechtsvorschriften auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Beschwerden über Verstöße gegen das Verbot belästigender Telefonwerbung - allgemein auch Cold Calling oder Kaltakquise genannt - können ab dem 15. März 2010 an die Verbraucherzentrale Sachsen gemeldet werden.

Betroffene Verbraucher sind aufgerufen, Werbeanrufe zu dokumentieren und die Informationen persönlich oder telefonisch der nächstgelegenen Beratungsstelle zu übergeben oder online über die Internetseite www.verbraucherzentrale-sachsen.de in ein Beschwerdeformular einzutragen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link699211A.html