Verbraucherzentrale führt Marktcheck an Fischtheken durch
In Deutschland werden jährlich etwa 16 Kilogramm Fisch und Meeresfrüchte pro Kopf konsumiert. Davon entfallen etwa 68 % auf Seefische und 22 % auf Süßwasserfische. Für Fisch gelten seit 2002 europaweit einheitliche Kennzeichnungsvorschriften: Egal ob Fisch frisch, tiefgekühlt oder geräuchert angeboten wird, es müssen die Fischart und das Fanggebiet oder Herkunftsland angegeben werden. Außerdem ist zu kennzeichnen, ob es sich um einen Wildfang oder gezüchteten Fisch handelt. So findet man beispielsweise die Angaben "Hering gefangen im Nordatlantik", "Pangasius: Aquakultur Vietnam" oder "Karpfen gezüchtet in Deutschland". "Hintergrund dieser Kennzeichnung ist es, Verbraucher über die Herkunft des Fisches zu informieren, da die Bestände der einzelnen Fischarten in den verschiedenen Fanggebieten unterschiedlich stark befischt sind", informiert Frau Dr. Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Ein stichprobenartiger Marktcheck der Verbraucherzentrale im März an den Frischetheken mehrerer Supermarktketten in Sachsen zeigte, dass frischer Fisch bezüglich Produktionsmethode und Fanggebiet korrekt gekennzeichnet war.
Die vorgeschriebene Angabe der Fanggebiete ist jedoch sehr großräumig und kann mehrere Bestände der gleichen Fischart in unterschiedlichem Befischungszustand umfassen. Daher wäre eine detailliertere Kennzeichnung wünschenswert.
"Das MSC-Siegel gibt Verbrauchern einen verlässlichen Hinweis darauf, dass der Fisch aus umweltschonender Fischerei stammt", informiert Frau Dr. Brendel. Das Marine Stewardship Council, eine international tätige Organisation, erarbeitet Standards zur nachhaltigen, bestandserhaltenden Fischerei. Unternehmen, die diese Standards einhalten, können sich zertifizieren lassen und ihre Produkte mit dem blauen MSC-Siegel kennzeichnen. Frischer Fisch mit dem MSC-Siegel fand sich nur teilweise an den Frischtheken. Bei verpackten Fischen und Fischprodukten steht demgegenüber ein breiteres Angebot an Produkten mit diesem Umweltsiegel zur Verfügung.
Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt am Ernährungstelefon Auskunft zu Fisch in der Ernährung. Unter der Nummer 0180-5-791352 (0,14 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) werden jeweils montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu Ernährungsthemen beantwortet. Termine für die persönliche Beratung können unter der Rufnummer 0180-5-797777 (Festnetzpreis 0,14 Cent/Min., Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.) vereinbart werden.
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