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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

28.04.2010
Zuckersüße Verwirrung

Angaben auf Zutatenliste und Nährstofftabelle erfordern genaues Hinsehen

Die meisten Konsumenten verbinden mit dem Begriff "Zucker" üblicherweise Haushalts- oder Kristallzucker, chemisch ausgedrückt Saccharose. Demgegenüber wird in der Chemie dem Begriff "Zucker" die gesamte Gruppe der Einfach- und Zweifachzucker zugeordnet, die süß schmecken und wasserlöslich sind. Dazu gehören beispielsweise auch Traubenzucker (Glucose), Fruchtzucker (Fructose) oder Milchzucker (Lactose).

"Das wäre ein rein akademisches Problem, wenn nicht auf verpackten Lebensmitteln der Begriff "Zucker" beide Bedeutungsinhalte hätte und dadurch Fragen und Irritationen bei den Verbrauchern entstehen würden", so Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

So werden in der Zutatenliste alle Inhaltsstoffe aufgeführt, die ein verpacktes Lebensmittel enthält und entsprechend ihres Mengenanteils absteigend sortiert. Die Zutat "Zucker" steht auf der Zutatenliste für Saccharose – also üblichen Haushaltszucker. Werden noch andere Zuckerarten eingesetzt, stehen diese zusätzlich in der Liste. So kann man zum Beispiel auf Frühstückscerealien in der Zutatenliste neben Zucker auch Glukosesirup finden.

Darüber hinaus können verpackte Lebensmittel eine so genannte Nährwertkennzeichnung tragen. In Tabellenform werden Energiegehalt und Gehalt ausgewählter Nährstoffe dargestellt. In der Gruppe Kohlenhydrate wird "darunter Zucker" ausgewiesen. Hier greift nun die lebensmittelchemische Betrachtungsweise: Unter dem Wort "Zucker" werden alle Zuckerarten zusammengefasst, da sie ähnliche ernährungsphysiologische Eigenschaften aufweisen. Auf besagten Frühstückscerealien findet man also beispielhaft in der Nährstofftabelle: "Kohlenhydrate 87 g, davon Zucker 37 g". Diese Angabe bezieht sich dann jeweils auf 100 g des Produktes. Die 37 g Zucker in der Nährstofftabelle umfassen demnach sowohl den Zucker (= Saccharose) als auch den Glukosesirup von der Zutatenliste.

Nur wer genau hinsieht, kann in der Zutatenliste also die zugesetzten Zuckerarten und in der Nährstofftabelle die Menge aller zugesetzten Zucker unterscheiden.

Weiterreichende Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt die Verbraucherzentrale Sachsen am Ernährungstelefon. Unter der Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 €/Min., Mobilfunkpreis max. 0,42 €/Min.) werden jeweils montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu Ernährungsthemen beantwortet.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link733911A.html