Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Euphorie bei Gewinnen
Gegenwärtig werden Verbraucher in Sachsen von Bescheiden über einen angeblichen Rentenbonus überschüttet. Absender ist eine ominöse Info-Zentrale aus Bremen.
Bürger, die mindestens 20 Jahre gearbeitet haben, sollen aus einem "privaten Renten-Fond" einen Renten-Bonus erhalten, teilt diese Info-Zentrale in ihren Schreiben mit. Eine Zulassungsnummer würde den Besitzer der Nummer als berechtigten Empfänger einer Renten-Bonus-Zahlung ausweisen. Damit das Ganze recht glaubhaft erscheint, wird die angekündigte Bonuszahlung nach Arbeitsjahren differenziert, bei 20 – 30 Arbeitsjahren werden 3.748 € und bei 30 – 40 Arbeitsjahren 4.663 € versprochen. Die erste Rate soll angeblich sofort in der Niederlassung zur Verfügung gestellt werden. Für die Übergabemodalitäten der restlichen vier Raten werden sogar Wünsche berücksichtigt. Allerdings erkennt man nicht, wo sich die Niederlassung der Firma befinden soll, Wohnortnähe wird angekündigt. Die Verbraucherzentrale Sachsen vermutet, dass die Bonuszahlung zur Teilnahme an einer so genannten Kaffeefahrt locken soll. "Bei derartigen Fahrten werden dann oft Waren zu überteuerten Preisen angeboten", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Damit recht viele Leute zusammen kommen, wird dann auch ordentlich Druck gemacht. Denn nur, wenn man die Antwortpostkarte mit der Zulassungsnummer innerhalb von sieben Tagen zurückschickt und auch Name, Anschrift und Telefonnummer mitteilt, kann man seine Berechtigung für die Bonuszahlung nachweisen.
Die Firma Info-Zentrale Bremen agiert nur mit einer Postfachadresse. "Wer unerkannt bleiben will, hat auch allen Grund dazu", informiert Schmidt. Deshalb sollte man sehr genau überlegen, auf derartige Schreiben überhaupt zu reagieren. Am besten eignen sie sich für den Papierkorb.
Vorsicht auch bei Gewinnbenachrichtigungen mit der Bekanntgabe persönlicher Daten, denn der Adresshandel ist in Deutschland weiterhin nicht verboten. "Besonders seine Kontoverbindung sollte man keinesfalls, auch nicht zur Abstimmung am Telefon, bekannt geben", warnt Schmidt.
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