Verbraucherzentrale Sachsen startet Online-Umfrage
Ob Vulkanasche oder Streiks – bei Störungen des Flugverkehrs bleiben Reisende häufig nicht nur auf Flughäfen, sondern auch auf Zusatzkosten sitzen. Wie viele Flugreisende konkret betroffen sind und wie die Fluggesellschaften mit den Ansprüchen der Betroffenen umgehen, ermitteln die Verbraucherzentralen jetzt im Rahmen einer bundesweiten Online-Umfrage. Bis Ende September 2010 sind Verbraucher dazu aufgerufen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de ihre Erfahrungen im Umgang der Airlines mit Fluggastrechten mitzuteilen.
Zwar haben Betroffene bei Verspätung und Flugausfall laut EU-Verordnung Ansprüche auf Betreuung und in bestimmten Fällen auf Entschädigung, doch dazu müssen sie ihre Rechte kennen und auch durchsetzen können. "Denn oftmals laufen Fluggäste ihren berechtigten Ansprüchen hinterher. Besonders langen Atem müssen Betroffene beim Durchsetzen von Entschädigungen mitbringen, da diese beispielsweise mit dem Hinweis auf technische Probleme abgebügelt werden", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Ob und wie die Fluglinien die europäischen Rechtsnormen erfüllen, kann nach der Befragung mit greifbaren Zahlen belegt werden. Bis Ende September haben Flugreisende die Chance, darzulegen, mit welchen Schwierigkeiten sie es im Einzelfall zu tun hatten, ob sie Ansprüche an die Fluggesellschaft gestellt haben und wie damit umgegangen wurde. Anschließend werden die im Rahmen des bundesgeförderten Projekts "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" gesammelten Daten analysiert und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Bis dahin sind Verbraucher gut beraten, sich vor Reiseantritt über ihre Rechte zu informieren. Umfangreiches Material bietet die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Homepage oder in allen Beratungseinrichtungen an.
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