Passagiere sind aufgerufen, über ihre Erfahrungen zur Wirksamkeit von Fluggastrechten zu berichten
Italien soll im Frühsommer sehr schön sein. Die Fußball-WM in Südafrika verspricht spannende Spiele und interessante Einblicke in eine exotische Welt. Der Sommerurlaub an spanischen Traumstränden ist bereits gebucht.
Was aber, wenn man nicht Italien, Südafrika oder Spanien, sondern nur ein kahles Terminal am Flughafen zu Gesicht bekommt? Was passiert, wenn man hungrig und durstig auf den verspäteten Flug wartet? Was tun, wenn die Angehörigen am Heimatflughafen stundenlang ergebnislos warten, weil die Urlauber einfach am Urlaubsort festsitzen und kein Flieger abhebt?
In diesen Fällen hat man als Flugreisender Rechte. Diese Rechte sehen z. B. Unterstützungs- und Betreuungsleistungen und Entschädigungen vor. "Welche Ansprüche man im Einzelfall hat, ist in der Fluggastrechte-Verordnung der EG (261/2004) geregelt", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es nützt nur nichts, wenn erst nach der Rückkehr zu erfahren ist, dass in bestimmten Fällen Ansprüche auf Mahlzeiten, Erfrischungen oder kostenlose Telefongespräche bzw. E-Mails bestehen", so Schmidt weiter.
Ob die Fluggastrechte-Verordnung von den Fluggesellschaften vollständig umgesetzt wird und ob die Fluggäste unproblematisch ihre Ansprüche durchsetzen konnten, will eine bundesweite Online-Umfrage der Verbraucherzentralen herausfinden. Sowohl gute als auch schlechte Erfahrungen können auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de bis zum 30.09.2010 in ein Online-Formular eingetragen werden.
Die Auswertung der Umfrage im letzten Quartal des Jahres 2010 wird dann informative Aussagen treffen können.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
