Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

18.06.2010
Kartenmissbrauch im Urlaub vorbeugen

Verbraucherzentrale Sachsen gibt Sicherheitshinweise

Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, setzt dort als Zahlungsmittel häufig Kredit- oder Maestrokarten (ec-Karte) ein. In diesem Zusammenhang hat in den vergangenen Jahren die Zahl der Missbrauchsfälle leider deutlich zugenommen. Damit niemand nach der Rückkehr aus dem Urlaub böse Überraschungen erlebt, gibt die Verbraucherzentrale Sachsen kurz vor Beginn der Ferienzeit noch einmal Sicherheitstipps.

Hauptursache für Missbrauch sind Diebstahl und Kartenfälschungen. Damit einem die Zahlungskarten nicht gestohlen werden können, sollten sie besonders sicher, z. B. in einem Brustbeutel, mit sich geführt werden. Ist es dennoch passiert, muss schnell gehandelt und eine Kartensperre veranlasst werden. Die zentrale Kartensperrnummer lautet 116 116, wobei aus dem Ausland noch die 49 vorgewählt werden muss.

Doch auch ohne dass die Karten verloren gehen, kommt es immer häufiger zum Missbrauch. So werden Geldausgabeautomaten manipuliert, um an die Daten und die PIN des Karteninhabers heranzukommen. Mit einer Dublette wird dann kurz darauf Geld abgehoben. "Deshalb sollte man sich den Geldausgabeautomaten und den Raum, in dem er sich befindet, genau anschauen, bevor die Karte eingegeben wird", rät Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Hat die Vorsicht nicht geholfen, ist der Schaden unverzüglich dem kontoführenden Kreditinstitut zu melden. Sofern dem Verbraucher kein fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden kann, ersetzen die Banken und Sparkassen das Geld.
Fälschungen werden zudem auch möglich, wenn die Kreditkarte aus der Hand gegeben und dabei aus den Augen verloren wird. Solche Situationen kommen immer wieder vor, etwa wenn in einer Gaststätte die Bedienung mit der Karte vom Tisch weg zu dem außer Sichtweite befindlichen Lesegerät geht. "Man sollte immer darauf bestehen, dass die Karte direkt am Tisch eingelesen wird", empfiehlt Heyer. Die nächste Gefahr lauert, wenn beim Unterschreiben des Zahlungsbeleges der Zahlungsbetrag nicht noch einmal genau kontrolliert wird. In der Vergangenheit gab es Fälle, bei denen das Komma nach rechts versetzt war. So werden dann zum Beispiel aus 25,00 € gleich einmal 250,00 €. Wer diesen Fehler nicht bemerkt und den Beleg mit der falschen Summe unterschreibt, hat wenig Aussicht, sein Geld zurückzuerhalten. "Rechtlich gesehen, hat er nämlich mit seiner Unterschrift das Kartenunternehmen angewiesen, den Betrag an den Dritten zu zahlen", klärt Heyer auf.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link749191A.html