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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

25.06.2010
Werbung im Briefkasten oft nicht erwünscht

Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Möglichkeiten, sich zu wehren

Der Briefkasten quillt über und das fast täglich. Vielen sächsischen Verbrauchern ist es ein wahrer Graus, sich ständig mit diversen Werbeblättchen auseinandersetzen zu müssen bzw. sie zu entsorgen.

Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen hat einige Tipps, wie man sich dagegen wehren kann:
Wer keine unadressierte Werbung, Handzettel oder Wurfsendungen im Briefkasten wünscht, muss dies gut sichtbar kenntlich machen, beispielsweise durch einen Aufkleber "Keine Werbung einwerfen". Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon im Jahr 1988 (Urteil vom 20.12.1988, AZ: VI ZR 182/88) entschieden, dass das werbende Unternehmen dies beachten muss. Leider hält sich nicht jede Firma an das Gebot.

Wer trotz des Verbotes weiterhin Werbung erhält, sollte die betreffenden Firmen unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung unmissverständlich auffordern, dies zu unterlassen. "Man kann zwar die Firma auch selbst verklagen, sollte dabei aber das mit jeder Klage verbundene Kostenrisiko beachten", meint Schmidt.
Für kostenlose Wochenblätter und Werbebeilagen in Tageszeitungen, die auch einen redaktionellen Teil haben, reicht der Aufkleber nicht. Diese Blätter dürfen trotzdem eingeworfen werden. "Am besten ist es, einen besonderen Hinweis am Briefkasten anzubringen, dass auch diese Zeitungen nicht gewünscht sind", informiert Schmidt. Für Werbezettel, die in Tageszeitungen oder Wochenblättern eingelegt sind, gilt der Aufkleber "Keine Werbung einwerfen" allerdings nicht.

Zwar muss auch die Post den Aufkleber für Werbe-Postwurfsendungen beachten, aber bei persönlich adressierten Werbebriefen ist die Post verpflichtet, diese zuzustellen. Wenn man das unterbinden will, kann man sich auf die so genannte "Robinsonliste" setzen lassen. Der Verbraucher wird dann von den derzeit existierenden Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Den Formularantrag für die Aufnahme in die Robinsonliste kann man telefonisch unter der Rufnummer 07156/951010 oder schriftlich beim DDV, Robinsonliste, Postfach 1401, 71254 Ditzingen abfordern oder das Formular auch direkt aus dem Internet unter www.ddv.de herunterladen.

Ab sofort können sich Verbraucher auch auf der Informationsplattform des DDV unter www.ichhabediewahl.de schnell und unkompliziert online anmelden. Ein kleiner Wermutstropfen: Bei Firmen, die nicht Mitglied im DDV sind, bleibt nur der Weg, die Firma schriftlich aufzufordern, zukünftig die Zusendung von Werbematerial zu unterlassen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link751331A.html