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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

28.06.2010
Vorfälligkeitsentschädigung falsch berechnet

Verbraucherzentrale Sachsen überprüft Abrechnungen

Wird ein Baudarlehen zulässigerweise vorzeitig zurückgezahlt, darf der Darlehensgeber zum finanziellen Ausgleich dem Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Wie diese Berechnung zu erfolgen hat, wurde in mehreren höchstrichterlichen Urteilen weitestgehend festgelegt. Dennoch sind immer noch nicht alle Abrechnungen korrekt, so dass sich eine rechnerische Überprüfung bei der Verbraucherzentrale Sachsen lohnen kann. Eine Zwickauer Familie erhielt jetzt nachträglich mehr als 2.200 € zurück.

"Der Darlehensgeber, die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (SOKA-BAU), hat nach Einwänden der Verbraucherzentrale Sachsen seine Berechnungsweise überprüft und berichtigt", freut sich Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es wurde auch zugesichert, von sich aus weitere Altfälle mit überhöhten Forderungen nachträglich zu korrigieren."

Baudarlehen werden nicht nur von Banken, Sparkassen und Versicherern ausgereicht. Zusatzversorgungskassen treten gegenüber privaten Endverbrauchern ebenso als Darlehensgeber auf, so zum Beispiel auch die Höchster Pensionskasse oder die kirchliche Zusatzversorgungskasse. Insofern gelten auch für sie die gesetzlichen Regeln zur vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrages und die Rechtsprechung zur Vorfälligkeitsentschädigung. "Anders als Banken und Sparkassen werden die Zusatzversorgungskassen jedoch nicht in vergleichbarem Umfang mit diesem Geschäft befasst sein, so dass es schon einmal zu falschen Abrechnungen kommen kann", sagt Heyer. Verbraucher, die an eine Zusatzversorgungskasse eine Vorfälligkeitsentschädigung wegen vorzeitiger Kündigung des Darlehensvertrages zahlen müssen, sollten den Betrag deshalb überprüfen lassen.
Aber auch bei Banken und Sparkassen schleichen sich immer noch Fehler bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ein. Beispielsweise werden vereinbarte Sondertilgungsmöglichkeiten mitunter übersehen, was ebenfalls zu einer deutlich höheren Forderung führt. Auch solchen Vergehen kommt die Verbraucherzentrale Sachsen auf die Spur. Die rechnerische Überprüfung wird gegen ein Entgelt in Höhe von 60 € angeboten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link752611A.html