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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

29.06.2010
Zwölf weiße Sterne in Blattform auf grünem Hintergrund

Ab 1. Juli neues EU-Logo für verpackte Bio-Lebensmittel verpflichtend

Ab 1. Juli 2010 müssen fertig verpackte Bio-Lebensmittel europaweit mit dem neuen EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Voraussetzung: Die Zutaten stammen zu mindestens 95 Prozent aus ökologischer Landwirtschaft.
SiegelDas neue Siegel soll Bio-Produkte europaweit einheitlich erkennbar machen. Es zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt darstellen. Das etablierte deutsche Bio-Siegel kann weiterhin zusätzlich genutzt werden. "Beide Siegel müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen und stehen für einen Mindeststandard bei Biolebensmitteln", informiert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch die Verbandssiegel der deutschen Bioanbauverbände sowie regionale und private Siegel dürfen nach wie vor parallel verwendet werden. Dadurch gibt es auch weiterhin eine Vielzahl an Zeichen, Siegeln und Marken bei Biolebensmitteln, die für die Käufer nicht leicht zu durchschauen sind.
Unterhalb des neuen EU-Bio-Logos müssen zudem der Code für die Öko-Kontrollstelle und die Herkunft der Zutaten angegeben werden: aus EU-Landwirtschaft oder Nicht-EU-Landwirtschaft. Für Deutschland sieht die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle folgendermaßen aus: DE-ÖKO-000. Dabei steht DE für Deutschland, "ÖKO" für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Öko-Kontrollstelle. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, darf auch der Name des Landes angegeben werden. Kommen die Rohstoffe sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, finden Kunden nur den vagen Hinweis "EU-Landwirtschaft/ Nicht-EU-Landwirtschaft", der allerdings nicht sehr hilfreich ist.
Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden, eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist aber möglich. Auch lose Bioware ist von der Kennzeichnung ausgenommen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt am Ernährungstelefon Auskunft zur Lebensmittelkennzeichnung. Unter der Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min) werden jeweils montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen zu Ernährungsthemen beantwortet. Termine für die persönliche Beratung können unter der Rufnummer 0180-5-797777 (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min) vereinbart werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link753931A.html